Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2011

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-16062011.pdf

- S.23

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Vertraglich zugesicherte Erweiterungen
und Umgestaltungen
der Reitanlage in Igls

Um der CRG aufgrund der Auflösung des Mietvertrages hinsichtlich der
Reitanlage in der Reichenau eine entsprechende Ersatzanlage anbieten zu können, waren in der Reitanlage in Igls diverse Erweiterungen
und Umgestaltungen vorgesehen. Gemäß der im Vertrag vom
14.12.2004 enthaltenen Leistungsbeschreibung waren die Errichtung
von Freiplätzen für Spring- und Dressurreiten, die Übersiedlung der
bestehenden Reithalle von der Reitanlage in der Reichenau in die
Reitanlage in Igls, die Vergrößerung dieser Halle für eine Freiführanlage (Schrittmaschine für Pferde), die Herstellung von Beleuchtungen,
Paddocks (eingezäunter Auslauf für Pferde, der nicht als Weide bepflanzt ist), Beregnungen, Entwässerungen, Begrünungen und Flächenbefestigungen, die Errichtung eines Regenwasserrückhaltebeckens als Regenwasserspeicher für die Beregnung, der Abbruch der
bestehenden und die Errichtung einer neuen Mistlege sowie Adaptierungsmaßnahmen im Bereich der Wohnungen, des Cafes, der Umkleideräumlichkeiten und der bestehenden Reithalle geplant. Die für diese
baulichen Maßnahmen anfallenden Kosten wurden vertraglich mit einem Betrag in Höhe von netto € 750.000,00 begrenzt.
Aus der Leistungsbeschreibung ging weiters hervor, dass „zu einem
späteren Zeitpunkt“ in einer 2. Bauphase die Erweiterung der bestehenden Stallungen durch einen neuen Stalltrakt sowie die Errichtung
einer Bergehalle (zur Lagerung von Stroh und Heu) vorgesehen war.
Die oben angeführten geschätzten Baukosten beinhalteten die Aufwendungen für diese offenbar geplante 2. Bauphase nicht.

Betriebspflicht

In Bezug auf die Nutzung der Anlage durch die CRG besteht für die
gesamte Reitanlage eine ganzjährige Betriebspflicht, insbesondere für
den Schul- und Ausbildungsbereich.
5.2 Rechtsstreit mit Verein SC Reitarena Innsbruck-Igls

Übergabe bzw. Über- Die Übergabe bzw. Übernahme der Anlage in Igls war acht Wochen
nahme der Reitanlage nach allseitiger Vertragsunterfertigung vorgesehen. Zu diesem Zeitpunkt musste die Anlage geräumt sein. Dies bezog sich vor allem darauf, dass die Reitanlage in Igls von einem Verein (SC Reitarena Innsbruck-Igls) genutzt wurde.
Nutzung der Reitanlage Igls durch den
Verein SC Reitarena
Innsbruck-Igls gegen
jederzeitigen Widerruf

Den der Kontrollabteilung zur Verfügung gestellten Unterlagen war zu
entnehmen, dass der Masseverwalter im Zuge des laufenden Insolvenzverfahrens mit dem SC Reitarena Innsbruck-Igls als damaligem
Nutzer der Reitanlage in Igls per 31.10.2002 eine Vereinbarung getroffen hatte, wonach der Verein die Reitanlage gegen jederzeitigen Widerruf (weiterhin) benutzen konnte. Diese jederzeit widerrufliche Überlassung (als Bittleihe) wurde vom seinerzeitigen neuen Geschäftsführer
der Reitsportzentrum Igls GmbH weitergeführt. Es wurde jedoch angekündigt, dass es zum gegebenen Zeitpunkt (Übersiedlung der CRG von
der Reitanlage in der Reichenau nach Igls) zu einem Widerruf der
Überlassung kommen würde.

Widerruf der
Überlassung

Mit Schreiben vom 20.12.2004 wurde die bittleihweise Überlassung der
Reitanlage in Igls an den SC Reitarena Innsbruck-Igls vom damaligen
Geschäftsführer der RSZ per 31.12.2004 widerrufen. Der Räumungstermin wurde in weiterer Folge einvernehmlich bis 31.03.2005 verlängert.

Zl. KA-01197/2011

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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