Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-17012013.pdf
- S.6
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
-6-
Personalkosten für die Sprachpädagoginnen sowie vorliegende Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadtgemeinde Innsbruck und der Volkshochschule Innsbruck
(VHS) werden zustimmend zur Kenntnis
genommen.
Die Mag.-Abt. V, Kinder- und Jugendbetreuung, wird beauftragt, zur Bedeckung
des Personalaufwandes der Sprachpädagoginnen im laufenden Budgetjahr ein
Nachtragskreditansuchen zu stellen.
18.
Nachtragskredit außerordentlichen Haushalt 2012
Beschluss (einstimmig):
Der Nachtragskredit zum außerordentlichen
Haushalt 2012 wird gemäß Beilage genehmigt.
19.
Das Innsbrucker Modell der Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung,
Konzept
Beschluss (einstimmig):
16.
Nachtragskredite zum ordentlichen Haushalt 2012
16.2
IV 9556/2012
Veranstaltungszentren und Vereinsheime, laufende Transferzahlung, Olympia-Sport- und Veranstaltungszentrum Innsbruck
GesmbH (OSVI)
Mehrheitsbeschluss (gegen ÖVP, RUDI;
FPÖ und TSB; 15 Stimmen):
Der Nachtragskredit zu Vp. 1/894000775200, Veranstaltungszentren und Vereinsheime, laufende Transferzahlung,
Olympia-Sport- und Veranstaltungszentrum
Innsbruck GesmbH (OSVI), wird genehmigt.
Beschluss (einstimmig):
Der Nachtragskredit zum ordentlichen
Haushalt 2012 wird unter Berücksichtigung
vorstehender Abstimmung gemäß Beilage
genehmigt.
17.
Nachtragskredit zum außerordentlichen Haushalt 2013
17.1
III 3/2012
Verkehrsplanung, Umwelt, Entgelte für sonstige Leistungen, Innsbrucker Energieentwicklungsplan
(IEP)
Da der Gemeinderat bei der Abstimmung
nicht beschlussfähig war, ist der Akt nochmals auf die Tagesordnung der nächsten
Sitzung des Gemeinderates zu setzen.
GR-Sitzung 17.1.2013
Der Akt wird den im Gemeinderat vertretenen Fraktionen zur Stellungnahme mit Frist
drei Wochen zugewiesen.
20.
III 510/2013
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. IN - B23, Innsbruck, Bundesrealgymnasium Adolf-PichlerPlatz (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. IN - B2-2E), gemäß
§ 56 Abs. 1 und 2 TROG 2011
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
20.12.2012:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. IN - B23, Innsbruck, Bundesrealgymnasium Adolf-Pichler-Platz), gemäß § 56
Abs. 1 und 2 Tiroler Raumordnungsgesetz
(TROG) 2011, wird beschlossen.