Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-17062010.pdf

- S.43

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Beschluss Mietern die Möglichkeit, die von ihnen bewohnte städt.
Mietwohnung zu erwerben.
Die Kontrollabteilung eruierte, dass insgesamt 74 Mieter diese Gelegenheit, die in Miete bewohnte Stadtwohnung zu kaufen, wahrgenommen haben.
Wohnungseigentum

Durch diese Wohnungsverkäufe ergibt sich – auch bis zum heutigen
Zeitpunkt – in den betroffenen Wohngebäuden die Situation, dass einzelne Wohnungen im Eigentum von Privatpersonen stehen, während
Eigentümer der restlichen Wohnungen die IIG & Co KG ist. Rechtlich
betrachtet bilden die Eigentümer somit jeweils eine Wohnungseigentumsgemeinschaft im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes 2002.
Aufgrund des wesentlich größeren Aufwandes in der Verwaltung derartiger „Mischobjekte“ sowie aufgrund des Umstandes, dass der IIG & Co
KG bei diesen Objekten nicht das alleinige Bestimmungsrecht über die
Gestaltung der Liegenschaft zukommt, verfolgt die IIG & Co KG grundsätzlich das Ziel, die im Privateigentum stehenden Wohnungen zurückzukaufen, um somit wieder Alleineigentümer der betroffenen Liegenschaften zu werden.

Aktuelle Anzahl der
privaten Wohnungseigentümer

Zum Zeitpunkt des Abschlusses der Prüfungshandlungen der Kontrollabteilung waren insgesamt noch 56 Wohnungen im Eigentum von Privatpersonen.

Bewertung
Wohnungsrückkäufe

Als Differenz zwischen den damaligen 74 Mietern, die die Kaufgelegenheit beansprucht haben und den 56 derzeitigen Privateigentümern
verbleiben 18 Fälle, in denen die seinerzeit an Privatpersonen verkauften Wohnungen von der Stadt Innsbruck bzw. der IIG & Co KG zurückgekauft worden sind.
Die Kontrollabteilung nahm eine Bewertung dieser Wohnungsrückkäufe
vor. Einerseits wurde jene (Netto-)Verzinsung ermittelt, die erforderlich
gewesen wäre, um ausgehend vom damaligen Verkaufserlös den für
den durchgeführten Wohnungsrückkauf aufgewendeten Betrag zu erhalten. Andererseits errechnete die Kontrollabteilung auf Basis der jährlichen Hauptmietzinseinnahmen der jeweiligen Wohnung die Rendite
auf das eingesetzte Kapital (Jahresrendite Vermietung).
Als Ergebnis dieser Berechnungen blieb festzuhalten, dass in keinem
der 18 Fälle die zum Prüfungszeitpunkt erzielte Jahresrendite aus der
Vermietung über dem ermittelten Jahreszinssatz betreffend den Wohnungsrückkauf lag und somit die durchgeführten Wohnungsrückkäufe
aus Sicht der Kontrollabteilung bei einer rein betriebswirtschaftlichen
Argumentation nicht positiv bewertet werden können. Der letztliche
„Nutzen“ für die IIG & Co KG liegt weniger in den zusätzlich zu erzielenden Hauptmietzinserträgen, sondern mehr in dem Umstand einer
künftig einfacheren Verwaltung bzw. des alleinigen Bestimmungsrechts
über die Gestaltung der Liegenschaft für den Fall des Alleineigentums
der IIG & Co KG.

Zl. KA-02036/2010

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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