Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-17062010.pdf

- S.51

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Teilnehmer wurden demgemäß verpflichtet, ihr Projekt mit einem
Landschaftsplaner zu entwickeln, dessen Namen bereits im Vorfeld
zu benennen war.
Landschaftsplanung

Durch das Amt für Kinder- und Jugendbetreuung wurde bezüglich
des (zum Siegerprojekt zugehörenden) landschaftsplanerischen
Vorentwurfes angeführt, dass sich der alte Schülerhort besonders
durch seine unverbaute, urwüchsige Umgebung sowie den damit
verbundenen natürlichen Spielmöglichkeiten ausgezeichnet hatte.
Im vorgelegten Vorentwurf war jedoch der überwiegende Teil der
Freiflächen verbaut. Zudem waren die finanziellen Mittel für die
vorliegende Gestaltung der Außenanlagen im Budget des Amtes
nicht vorgesehen.
Gemäß Stadtsenatsbeschluss wurde der Landschaftsplaner für bereits geleistete Arbeiten entlohnt und in weiterer Folge die
MA III, – Amt für Grünanlagen mit der Planung der Außenanlagen
betraut.

Sonderplaner

Planungsleistungen diverser Sonderplaner wurden in Verhandlungsverfahren oder mittels Direktvergaben beauftragt. Die Kontrolle von Schwellenwerten, Bieterzahlen und Fristen erbrachte
gemäß BVergG keinerlei Verstöße.

Baumeister, Außenanlagen

Die Baumeisterarbeiten wurden in einem offenen Verfahren an den
Billigstbieter vergeben. Eine Bekanntmachung im Amtsblatt erfolgte, die Anbotseröffnung fand in den Räumlichkeiten der IIG statt.
Die Niederschrift der Anbotseröffnung war im Bauakt enthalten,
der Schlussbrief unterfertigt und die in den Ausschreibungsunterlagen geforderten Bankgarantien lagen vor. Die Gestaltung der Außenanlagen wurde mittels Anhängeverfahren an die mit den Baumeisterarbeiten beauftragte Firma vergeben. Der Schlussbrief wurde Anfang Mai 2008 gefertigt, eine Bankgarantie lag vor.

HLS-Installation,
Elektroinstallation,
Fassadenkonstruktion,
Schwimmbecken,
Wasseraufbereitung

Die HLS-Installationen, die Elektroinstallationen, die Fassadenkonstruktion, die Errichtung des Nirostaschwimmbeckens sowie die
Badewasseraufbereitungsanlage wurden in offenen Verfahren gem.
BVergG an die jeweiligen Billigstbieter vergeben. Die Erstellung der
Ausschreibungsunterlagen sowie die Prüfung der gelegten Angebote wurden dabei durch verschiedene Fachplaner erbracht. Die Niederschriften über die Anbotseröffnungen, erstellte Bieterreihungen,
die unterfertigten Schlussbriefe sowie die geforderten Bankgarantien waren im Bauakt vorhanden.

Sonstige Leistungen

Die weiteren Bauleistungen wurden in nicht offenen Verfahren oder
mittels Direktvergaben an die jeweiligen Billigstbieter vergeben. Die
laut BVergG geltenden Angebotsfristen und Bieteranzahlen für
nicht offene Verfahren ohne Bekanntmachung wurden dabei generell eingehalten, der gültige Schwellenwert in keinem Fall überschritten. Eine Einschau und Kontrolle der einzelnen Vergabevorgänge erbrachte keinerlei Verstöße gegen die Bestimmungen des
BVergG.

Zl. KA-02747/2010

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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