Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-17062010.pdf
- S.53
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7 Abrechnung, Kostenanalyse
Abrechnung
Anfang September 2009 wurde das Bauvorhaben abgerechnet und
das Baukonto geschlossen. Die Endabrechnung erbrachte einen von der Buchhaltung und der Technik bestätigten - Rechnungsbetrag in der Höhe von € 2.958.962,78 und setzte sich wie folgt zusammen:
PLANUNGSKOSTEN
BAUKOSTEN
SONSTIGES - ZINSEN
SUMME
Vergleich Beauftragung - Abrechnung
245.029,05
2.696.793,49
17.140,23
2.958.962,78
Ein Vergleich der beauftragten mit den tatsächlich abgerechneten
Kosten an Hand der Hauptgewerke machte ersichtlich, dass bei
diversen Gewerken Mehr- bzw. Minderkosten abgerechnet wurden.
Eine Gesamtkostenüberschreitung von rd. 12 % ist recht hoch,
gem. den Anforderungen des komplexen Bauwerks jedoch im vertretbaren Bereich.
Der Großteil der Mehrkosten trat beim Gewerk „Baumeisterarbeiten“ auf. Im Zuge einer Gegenüberstellung der projektierten mit
den abgerechneten Kosten der LV-Positionen konnten die maßgeblichen Mehrkosten den Beton- und Stahlbetonarbeiten sowie mehreren Nachträgen zugewiesen werden.
Mehrkosten Betonarbeiten
Die Mehrkosten der Beton- und Stahlbetonarbeiten (Schalung, Bewehrung, Betonieren samt Nebenarbeiten) ergaben sich durch erheblichen Mehrverbrauch an Bewehrungsstahl. Die vom Statiker für
die Ausschreibung errechnete Menge an Bewehrungsstahl wurde
weit überschritten. In der Schlussrechnung wurden knapp 70 %
mehr an Bewehrungsstahl abgerechnet. Aus diesem Grund wurde
von der Bauleitung ein „Qualitätsabstrich“ in der Höhe von
€ 5.000,00 vom Honorar des Statikers abgezogen.
Nachträge, Indexanpassung
In der Schlussrechnung war auch eine Nachtragsposition enthalten,
welche Indexanpassungen von Beton- und Baustahllieferungen
betraf. Aus Sicht der Baufirma handelte es sich hierbei um preisbestimmende Kostenanteile, welche starken Preisschwankungen unterlagen und somit um veränderliche Preise gem. BVergG. Zusätzlich wurde ein diesbezügliches Rundschreiben des Bundeskanzleramtes vom November 2008 beigebracht, in welchem auf die Problematik „Ausschreibung zu Festpreisen, oder zu veränderlichen
Preisen gem. BVergG“ eingegangen wurde. Darin war angeführt,
dass Kostenanteile, die einer starken Preisschwankung unterworfen
waren und kalkulatorische Risken aufwiesen, welche über das unternehmerische Risiko hinausgingen, zu veränderlichen Preisen
auszuschreiben waren.
Nach mehreren Besprechungen wurde zwischen den Parteien eine
dahingehende Einigung erzielt, als dass seitens der IIG nur ein Teil
(60%) der geforderten Baupreisanpassungen akzeptiert wurde.
Zl. KA-02747/2010
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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