Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2011

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-17112011.pdf

- S.14

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Finanzausgleich

Die Aufbringung und Verteilung der Steuern ist auf das für den Zeitraum von 2008 bis 2014 gültige Finanzausgleichsgesetz (FAG) 2008
zurückzuführen. Des Weiteren regelt es wesentliche Transferzahlungen
zwischen den einzelnen Gebietskörperschaften.

Ausschließliche
Gemeindeabgaben

Im Haushaltsjahr 2010 wurden an Ausschließlichen Gemeindeabgaben
(Steuern und Gebühren, Interessentenbeiträge, Verwaltungsabgaben,
etc.) insgesamt rd. € 99,5 Mio. (2009: rd. € 97,4 Mio.) vorgeschrieben.
Gegenüber dem Vorjahr waren Mehreinnahmen von rd. € 2,1 Mio. bzw.
rd. 2,1 % zu verzeichnen, die vorwiegend aus dem Wachstum der Einnahmen an Kommunalsteuer und der Gebrauchsabgabe resultierten.

Ertragsanteile an den
gemeinschaftlichen
Bundesabgaben

An Ertragsanteilen an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben wurde
von der Stadtgemeinde Innsbruck im Haushaltsjahr 2010 insgesamt ein
Betrag von ca. € 134,7 Mio. (2009: rd. €134,0 Mio.) vereinnahmt. Im
Vergleich zum Vorjahr bedeutete das ein Plus um rd. € 0,7 Mio. bzw.
0,5 %.

Gemeinde-Bedarfszuweisungsmittel des
Landes Tirol

Darüber hinaus erhielt die Stadt Innsbruck im Haushaltsjahr 2010 vom
Land Tirol Bedarfszuweisungsmittel in der Höhe von € 9,0 Mio., welche
gänzlich zur Finanzierung verschiedener Projekte des Außerordentlichen Haushalts verwendet worden sind.

Einnahmenquerschnitt

Die Summe der Vorschreibungen an den Ausschließlichen Gemeindeabgaben und Ertragsanteilen an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben belief sich im Jahr 2010 auf insgesamt € 234,1 Mio. und hat sich
gegenüber dem Vorjahr um rd. € 2,7 Mio. oder 1,2 % verbessert. Sie
deckten rd. 79,6 % der Ausgaben (Anordnungssoll) des Ordentlichen
Haushaltes des Jahres 2010 der Stadtgemeinde Innsbruck ab.

Verhältnis Ertragsanteile Das Verhältnis der Ertragsanteile an gemeinschaftlichen Bundesabgazu Ausschließlichen
ben zu den Ausschließlichen Gemeindeabgaben hat sich im PrüfungsGemeindeabgaben
jahr 2010 auf 57,5 % zu 42,5 % belaufen. Bezug nehmend auf das Vor-

jahr betrug die Relation 57,9 % zu 42,1 %.
Rücklagenstand

Im Rechnungsabschluss 2010 waren für den Ordentlichen Haushalt
Rücklagen in der Höhe von rd. € 18,0 Mio. bzw. für den Außerordentl ichen Haushalt Rücklagen von rd. € 2,6 Mio. ausgewiesen, so dass sich
der gesamte Rücklagenstand zum Ende des Finanzjahres 2010 auf rd.
€ 20,6 Mio. belief.

Betriebsmittelrücklage

Zur Betriebsmittelrücklage hielt die Kontrollabteilung fest, dass diese im
Jahr 2010, wie in den Vorjahren, in ihrer Höhe mit einem Betrag von
€ 14.534,57 unverändert geblieben ist und somit das gemäß den Bestimmungen des IStR vorgesehene Ausmaß auch in diesem Jahr nicht
erreicht hat.

Erneuerungsrücklage

Der Erneuerungsrücklage ist im Jahr 2010 ein Betrag von € 3,8 Mio.
zugeführt worden. Nachdem diesbezüglich keine Rücklagenentnahmen
erfolgt sind, stand zum Ende des Finanzjahres 2010 eine Erneuerungsrücklage in der Höhe von rd. € 7,3 Mio. zu Buche.

Zl. KA-05871/2011

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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