Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2011
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-17112011.pdf
- S.21
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nalbetriebe AG sowie im Rahmen der als Ausschließliche Gemeindeabgaben vereinnahmten Kommunalsteuer und Gebrauchsabgabe –
zurück.
Fortdauernde Gebarung Der Schuldendienst (Zins- sowie Kapitalrückzahlungen) kann weiterhin
vollständig aus dem Ergebnis der fortdauernden Gebarung bedient
werden. Außerdem war es durch das Erreichen der Freien Finanzspitze
möglich, neben der Bedeckung von Nachtragskrediten auch Rücklagenzuführungen vorzunehmen.
4 Außerordentlicher Haushalt
Generelle Grundsätze
für die Mittelanmeldung
im AO-Haushalt
Der vom Gemeinderat beschlossene AO-Haushalt 2009 stellte den
unmittelbaren, fortzuschreibenden Ausgangspunkt für den über Auftrag
der Frau Bürgermeisterin zu erstellenden Investitionsplan 2010 bis
2013 dar, der wiederum in direktem Zusammenhang mit dem
AO-Haushalt 2010 zu sehen ist. Für die Anmeldung der einzelnen Jahresansätze des AO-Haushaltes 2010 hat die MA IV allgemeine
Grundsätze erarbeitet, die als strikte Vorgaben unbedingt zu beachten
sind und deshalb alljährlich wiederholend – für das Jahr 2010 mit
Rundschreiben vom 01.07.2009, Zl. IV – 6795/2009 – u.a. auch den
einzelnen Magistratsabteilungen zur Kenntnis gebracht werden. Einen
wesentlichen Grundsatz bildet jener der „Ausgabenorientierung“, wonach Vorhaben nur mit jenen Beträgen in den AO-Haushalt aufgenommen werden dürfen, deren Ausgabe im betreffenden Haushaltsjahr
mit Sicherheit zu erwarten ist. Neben weiteren Grundsätzen, wie beispielsweise die „Projektreife“ oder der „Finanzierungsrahmen“, ist vor
allem auch jener der „Bewirtschaftung“ von Vorhaben des
AO-Haushaltes von entscheidender Bedeutung.
Kreditreste aus dem
AO-Haushalt 2009
Analog dem Ordentlichen Haushalt erfolgt die Bewirtschaftung nach
dem Prinzip der Fälligkeit und ist in qualitativer und quantitativer Hinsicht strikt nach den beschlossenen Ansätzen auszurichten. Nachträge
zu den Ausgabenansätzen sind jedenfalls nur dann zulässig, wenn zur
Wahrung des Gesamtfinanzierungsrahmens bei anderen Ausgabenposten entsprechende Einsparungen lukriert werden können oder
Mehrerlöse bei den AO-Einnahmen sichergestellt sind. Im Zusammenhang damit ist darauf hinzuweisen, dass gemäß Pkt. 9 der Ausführungsbestimmungen für den Voranschlag 2010 Ausgabemittel des
AO-Voranschlages, über die am Ende des Rechnungsjahres noch nicht
verfügt ist, grundsätzlich als verfallen gelten. Der Gemeinderat kann
jedoch über Antrag des Ausschusses für Finanzen und Subventionen
in begründeten Fällen über deren weitere Verwendung nach Abschluss
der Kassen- und Rechnungsbücher, d.h. eine Übertragung auf das
Folgejahr, verfügen. Allerdings dürfen Überträge nur in dem im Folgejahr unbedingt benötigten Ausmaß beantragt werden, wobei auch die
Ansätze des Folgejahres mitberücksichtigt werden müssen.
Die MA IV hat im Rahmen der Erstellung des AO-Budgets für das Jahr
2010 am 11.03.2010 unter der Geschäftszahl IV – 16132/2009 eine mit
den Anordnungsberechtigten abgestimmte Liste der aus sachlichen
Gründen unbedingt notwendigen Überträge aus dem AO-Haushalt
2009 in den AO-Haushalt 2010 in der Gesamthöhe von € 2,94 Mio.
vorgeschlagen. In weiterer Folge hat der Gemeinderat in seiner Sitzung
vom 25.03.2010 den Antrag des Ausschusses für Finanzen und Subventionen vom 17.03.2010 zur Übertragung von nicht verbrauchten
Zl. KA-05871/2011
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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