Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2011
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-17112011.pdf
- S.31
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Land abgedeckt sein sollte. Dennoch hat die Kontrollabteilung darauf
hingewiesen, dass nach den derzeitigen vertraglichen Gegebenheiten
die Garantie der Stadtgemeinde Innsbruck für dieses Bauabwicklungskonto unter der Voraussetzung des tatsächlichen Bestehens einer
Überziehung bis zu einem Gesamtbetrag in Höhe von € 740.000,00
solange aufrecht bleibt, bis entweder eine Kündigung durch die Stadt
Innsbruck, eine Rückgabe der Originalgarantieerklärung oder eine
Schließung des Überziehungskontos erfolgt. Im Hinblick auf eine
GR-beschlusskonforme Abwicklung der Haftung empfahl die Kontrollabteilung, mit der Auszahlung des vierten Investitionskostenteilbetrages der Stadt Innsbruck im Jahr 2014 um eine Bereinigung der Haftung bemüht zu sein.
Die MA IV – Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft führte in ihrer
dazu abgegebenen Stellungnahme aus, dass ein Überziehungskonto
deshalb eingerichtet worden wäre, weil im Jahr 2010 die staatliche Vertragsgebühr für beurkundete Darlehensverhältnisse noch bestand. Da
seit 01.01.2011 diese Kreditvertragsgebühr abgeschafft worden ist,
wäre beabsichtigt, ein „Investitionskonto“ zu eröffnen. In diesem Zuge
sei auch vorgesehen, die Garantieerklärung anzupassen. Die Abwicklung der Kontenänderung wäre seitens der Gläubigerbank bereits angekündigt und sollte bis Jahresende 2011 abgeschlossen sein.
Aufteilung
nach Rechtsträgern
Mit einem Anteil von ca. 60 % entfiel der Großteil der übernommenen
Haftungen auf Darlehen der IIG & Co KG und IISG. Im Fall der IISG
handelt es sich um Darlehen an Wohnungseigentumsgemeinschaften
(WEGs), deren Liegenschaften von der IISG verwaltet werden. Ein Anteil von ca. 26 % des gesamten Haftungsbetrages betrifft die IKB AG.
Ca. 7 % der von der Stadt Innsbruck übernommenen Haftungen sind
Ausleihungen der Abfallbehandlung Ahrental GmbH (AAG) zuzurechnen. Ungefähr 3 % des Haftungsvolumens per 31.12.2010 sind der
Innsbrucker Stadtbau GmbH zuordenbar. Ca. 2 % der übernommenen
Haftungen entfallen auf das „Haus St. Josef am Inn“. Bei den restlichen
2 % handelt es sich im Wesentlichen um Haftungsübernahmen für die
IVB, den Alpenzoo sowie diverse sozial tätige Vereine.
Darlehensreste per
31.12.2010 der
IIG & Co KG
Die Kontrollabteilung nahm weiters eine Abstimmung der im „Nachweis
über den Stand an Haftungen“ angeführten Darlehensreste zum
31.12.2010 mit den bei der IIG & Co KG aufliegenden Banksaldenbestätigungen vor. Als Ergebnis daraus hielt die Kontrollabteilung fest,
dass die im Haftungsnachweis per 31.12.2010 ausgewiesenen Darlehensstände für den Bereich der IIG & Co KG grundsätzlich mit den von
der Kontrollabteilung eingesehenen Restsaldenbestätigungen der Banken korrespondierten. In Bezug auf eine Haftungsübernahme betreffend drei CHF-Darlehenskonten bemängelte die Kontrollabteilung, dass
der Haftungsnachweis per 31.12.2010 infolge fehlender Fremdwährungsumrechnung in diesem Bereich einen um € 47.759,80 zu hohen
Darlehensrestbetrag ausweist.
Zl. KA-05871/2011
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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