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Jahr: 2011

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-19052011.pdf

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1.18

I-OEF 199/2010
B 171 Tiroler Straße (Kranebitter
Allee), Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von
mehr als 7,5 t in beiden Richtungen von unmittelbar westlich der
Einmündung der Klammstraße
bis Straßenkilometer 83,725, Änderung der Verordnung (StRin
Mag.a Schwarzl)

fläche des Grundstückes 1634 im
Ausmaß von zirka 73 m2, allesamt
KG 81102 Amras.
4.

Im Gegenzug erhält Anna Klement im
Tauschwege eine Teilfläche des städtischen Grundstückes 579/3 im Ausmaß von zirka 220 m2, zur Arrondierung des Grundstückes 578/1,
KG 81102 Amras.

5.

Mit der Erstellung des Teilungsplanes
wird die Mag.-Abt. I, Information und
Organisation (GIS) beauftragt.

3.

Förderungsansuchen nach dem
Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetz 2003 (SOG)

3.1

IV 3898/2011

Der zugewiesene Antrag wird zurückgezogen.
2.

I-RA 816/2009
I-RA 579/2009
Stadtgemeinde Innsbruck, Nagiller Anton und Klement Anna,
Tausch von Grundflächen für die
Realisierung des Projektes
"Ausbau und Verlängerung der
Straßenbahnlinie 3 in der Philippine-Welser-Straße"

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 18.5.2011:
1.

2.

3.

Für die Realisierung des Projektes
"Ausbau und Verlängerung der Straßenbahnlinie 3 in der Philippine-Welser-Straße", erhält die Stadtgemeinde
Innsbruck auf Basis des Lageplanes
der Verkehrsinfrastrukturplanung ZTGmbH, Plan Nr. 09011/11a, vom
24.9.2009, von Anton Nagiller, eine
Teilfläche des Grundstückes 1636,
KG 81102 Amras, im Ausmaß von
zirka € 436 m2.
Im Gegenzug erhält Anton Nagiller
eine Tauschfläche im Ausmaß von
zirka 400 m2 aus dem städtischen
Grundstück 579/3 zur Arrondierung
seines Grundstückes 571, allesamt
KG 81102 Amras.
Weiters erhält die Stadtgemeinde
Innsbruck auf Basis des Lagesplanes
der Verkehrsinfrastrukturplanung ZTGmbH, Plan Nr. 09011/11a, vom
24.9.2009, von Anna Klement, eine
Teilfläche des Grundstückes 1635 im
Ausmaß von 167 m2 sowie eine Teil-

GR-Sitzung 19.5.2011

Gülce Adem, Generalsanierung
Schumannstraße Nr. 5
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 27.4.2011:
Gemäß §§ 33 ff des Tiroler Stadt- und
Ortsbildschutzgesetzes 2003 (SOG) gewährt die Stadtgemeinde Innsbruck dem
Miteigentümer des Objektes Schumannstraße Nr. 5, Adem Gülce, für die
einen nicht rückzahlbaren Baukostenzuschuss in der Höhe von € 22.730,--.
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.
3.2

IV 4871/2011
Herke-Fischer Claudia, Sanierung der Kastenfenster Bienerstraße Nr. 9

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 11.5.2011:
Gemäß §§ 33 ff des Tiroler Stadt- und
Ortsbildschutzgesetzes 2003 (SOG) gewährt die Stadtgemeinde Innsbruck der
Eigentümerin des Objektes Bienerstraße
Nr. 9, Claudia Herke-Fischer, für die einen nicht rückzahlbaren Baukostenzuschuss in der Höhe von € 8.650,--.