Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-20052010.pdf
- S.24
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seits zeigte sich die Kontrollabteilung darüber verwundert, dass im
Haushaltsjahr 2007 auf der angesprochenen Vp. ein zusätzlicher Betrag
in Höhe von € 75.000,00 präliminiert worden war, zumal die vom Gemeinderat in seiner Sitzung vom 27.4.2006 beschlossenen Kosten für
die Linie W in Höhe von € 170.000,00 bereits vollständig im Jahr 2006
budgetiert und dieser Voranschlagsbetrag durch Auszahlungen im
Haushaltsjahr 2006 (€ 100.000,00) und im Jahr 2007 (restl.
€ 70.000,00) zur Gänze beansprucht wurde.
€ 5.000,00 des im Haushaltsjahr 2007 zusätzlich präliminierten Betrages in Höhe von € 75.000,00 fanden zur Regelung der o.a. Thematik
Verwendung, der Restbetrag wurde abgesetzt.
Die Kontrollabteilung empfahl, bei künftig ähnlich gelagerten Fällen,
eine transparentere Haushaltsabwicklung zu gewährleisten. Die
MA IV – Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft sagte in ihrer dazu
abgegebenen Stellungnahme zu, der Empfehlung der Kontrollabteilung
Folge zu leisten.
2.2.7 HHSt. 755200 – Laufende Transferzahlung Hungerburgbahn
Generelle Bemerkung
Zur Vp. 1/875000-755200 – Laufende Transferzahlung Hungerburgbahn bemerkte die Kontrollabteilung, dass diese Haushaltsstelle im Jahr
2008 nicht im UA 875000, sondern im UA 898000 – Innsbrucker Nordkettenbahnen GmbH als „Laufende Transferzahlung Nordpark“ abgebildet worden ist. Im Jahr 2009 erfolgte die budgetäre Erfassung im
UA 875000.
Zukauf Randzeiten und
Integration der Hungerburgbahn in das IVBTicketsystem
Der Gemeinderat stimmte in seiner Sitzung vom 22.11.2007 dem Abschluss einer zwischen der IVB als ÖPNV-Verkehrskoordinator der Stadt
Innsbruck und der Nordpark Errichtungs- und Betriebs GmbH (mittlerweile Innsbrucker Nordkettenbahnen Betriebs GmbH) als Betreiber der
neuen Hungerburgbahn abgeschlossenen Vereinbarung betreffend den
Zukauf von Randzeiten der neuen Hungerburgbahn und der Integration
derselben in das IVB-Ticketsystem zu. Als maximaler Kostenrahmen
wurde ein Betrag in Höhe von jährlich € 452.300,00 festgelegt. Diese
Vereinbarung wurde mit Datum 28.11.2007 unterfertigt.
Vereinbarungsdetails
Gemäß dieser Vereinbarung werden an Werktagen 2,5 zusätzliche Betriebsstunden und an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen 1 zusätzliche Betriebsstunde je Tag zugekauft. Aus einem Aktenvermerk der
IVB-Direktion ging hervor, dass die Zeiten für den Randzeitenzukauf ab
22.12.2007 insofern geändert worden sind, als an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen insgesamt 1,5 Betriebsstunden vereinbart wurden,
was eine effektive Ausweitung um 0,5 Stunden pro Tag bedeutete.
Außerdem sieht der Vertrag vor, dass IVB-Zeitticket-Kunden sowohl
während der Hauptbetriebszeit (08:00 Uhr – 18:00 Uhr) als auch in den
zusätzlich angekauften Randzeiten der Hungerburgbahn unentgeltlich
Zl. KA-01591/2010
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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