Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-20052010.pdf
- S.26
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len Vertragsentwicklungen trotz des Umstandes, dass die Stadt Innsbruck nicht unmittelbare Vertragspartei ist, in der gegenständlichen
Angelegenheit jedenfalls informiert sein sollte.
Auslastung zum
Stichtag 31.10.2009
Auf Basis der neu vereinbarten Mindestabnahmemenge errechnete die
Kontrollabteilung für den Zeitraum Jänner bis Oktober 2009 eine Auslastung von ca. 55 %. Ebenso wie im Jahr 2008 wurde die vertragliche
Mindestabnahmemenge in jedem Monat schlagend. Sollten sich in den
Monaten November und Dezember 2009 ähnliche Beförderungszahlen
wie im Vorjahr ergeben, wies die Kontrollabteilung darauf hin, dass die
im Vertrag verankerte Revisionsklausel auch im Jahr 2009 greifen würde.
Abrechnung per
31.12.2009
Empfehlung
Für die zum Prüfungszeitpunkt noch ausständige Abrechnung per
31.12.2009 empfahl die Kontrollabteilung, eine Verifizierung derselben
unter Berücksichtigung sämtlicher Vertragsgrundlagen vorzunehmen.
Weiters sollte anhand der Abrechnung überprüft werden, ob die Revisionsklausel erneut zur Anwendung gelangt. Für den realistischen Fall
einer Anwendbarkeit der Revisionsklausel empfahl die Kontrollabteilung
weiters, Neuverhandlungen mit der IVB abzustimmen.
Die MA IV – Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft teilte im Anhörungsverfahren mit, dass die Abrechnung 2009 mittlerweile eingelangt
und unter Berücksichtigung der vollständigen Vertragsunterlagen zwischenzeitlich überprüft und für korrekt befunden worden wäre. Weiters
wurde darüber informiert, dass die MA IV im Sinne der Empfehlung der
Kontrollabteilung an die IVB herangetreten sei und die weiteren Schritte hinsichtlich neuerlicher Anwendung der Revisionsklausel festgelegt
werden würden.
Die Kontrollabteilung bemerkt ergänzend, dass nach nunmehrigem
Vorliegen der tatsächlichen Beförderungszahlen der Monate November
und Dezember 2009 die durchschnittliche Monatsauslastung des Jahres
2009 in Höhe von ca. 55 % unverändert geblieben ist.
Im Zeitraum Jänner bis Dezember 2009 wurden insgesamt 27.683 IVBZeitticketkunden befördert. Im selben Zeitraum des Vorjahres ergab
sich ein diesbezüglicher Wert von 28.152 beförderter IVB-Zeitticketkunden.
Vertragsablauf
November 2010
Empfehlung
Evaluierung
Nachdem die Vereinbarung im November 2010 abläuft, wird spätestens
ab diesem Zeitpunkt eine Neuregelung betreffend den Zukauf von
Randzeiten sowie der Integration der Hungerburgbahn in das Ticketsystem der IVB zu treffen sein.
Vor dem Hintergrund der bescheidenen Auslastungszahlen der Jahre
2008 und 2009, bezogen auf die vertraglich vereinbarten Mindestabnahmemengen, empfahl die Kontrollabteilung, das Thema Randzeitenzukauf und Integration der Hungerburgbahn in das Ticketsystem der
IVB grundsätzlich zu evaluieren. Nach Einschätzung der Kontrollabtei-
Zl. KA-01591/2010
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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