Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-20052010.pdf

- S.32

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samtkosten auf eine Höhe von € 2.211.912,41 belaufen und der städt.
Anteil daraus € 1.105.956,21 beträgt. Zum Zeitpunkt der Prüfung war
seitens der Stadt Innsbruck hinsichtlich des Sonderinvestitionsprogramms noch ein Betrag in Höhe von € 880.956,21 zu begleichen.
Vertragliche Regelung
über die Kostenbeteiligung von Bund und
Land Tirol
Empfehlung

Zur von der IVB vorgelegten Abrechnung bemängelte die Kontrollabteilung, dass aus dieser die offenbar vom Bund zugesagte Finanzierung
bzw. der dem Bund zurechenbare Kostenanteil nicht hervorgeht. Weitere Recherchen in dieser Sache zeigten, dass sowohl der Finanzierungsbeitrag des Landes Tirol in Höhe von € 1.125.000,00 als auch jener des
Bundes in Höhe von € 2.250.000,00 vertraglich im „Übereinkommen
über die Gewährung von Finanzierungsbeiträgen zur Aufrechterhaltung
des Bahnbetriebes der Stubaitalbahn (7. MIP)“, welches für den Zeitraum von 2010 bis 2014 Gültigkeit haben wird, festgehalten sind. Auch
der Finanzierungsbeitrag der Stadt Innsbruck ist in dieser Vereinbarung
fixiert. Zum Zeitpunkt des Abschlusses der Prüfungshandlungen der
Kontrollabteilung war das Übereinkommen noch im Entwurfstadium
und somit noch nicht unterfertigt.
Zur vertraglichen Sicherstellung der Finanzierungsbeteiligungen des
Bundes und des Landes Tirol empfahl die Kontrollabteilung, in Absprache mit der IVB um eine ehestmögliche Unterfertigung der Vereinbarung bemüht zu sein, was von Seiten der MA IV – Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft im Rahmen des Anhörungsverfahrens zugesagt
worden ist.
3 Unterabschnitt 879000 – Innsbrucker Kommunalbetriebe AG

Transferzahlungen
an IKB AG

Die Transferzahlungen zwischen der Stadt Innsbruck und der IKB AG
sind im Prüfungsjahr 2008 nicht nur in dem der Gesellschaft zugewiesenen UA 879000 – Innsbrucker Kommunalbetriebe AG, sondern in
mehreren UA des städtischen Haushaltes erfasst worden. Davon waren
im OH der UA 061000 – Sonstige Subventionen, der UA 390000 –
Kirchliche Angelegenheiten und der UA 429000 – Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen betroffen. Im AOH war der UA 363000 – Altstadterhaltung und Ortsbildpflege mit einer ausgabenseitigen Transferzahlung bebucht. Des Weiteren waren im Anordnungssoll des
UA 875000 – Innsbrucker Verkehrsbetriebe GmbH drei ausgabenseitige
Transferzahlungen enthalten, die bereits im vorangegangen Kapitel
dieses Berichtes behandelt worden sind.

Prüfungsschwerpunkt

Dieser Berichtsteil enthält Feststellungen und Anmerkungen über jene
an die bzw. von der IKB AG geleisteten Transferzahlungen, welche im
UA 879000 – Innsbrucker Kommunalbetriebe AG abgewickelt worden
sind.

Zl. KA-01591/2010

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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