Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2011

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-20102011.pdf

- S.21

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Die Kontrollabteilung vertrat hier die Ansicht, dass versucht werden
hätte können, sich diese Kosten zum Teil oder zur Gänze von der ausführenden Firma rückerstatten zu lassen, da diese die Funktionalität
und Tauglichkeit der Anlage zu gewährleisten hatte.
In ihrer Stellungnahme zum gegenständlichen Bericht erläuterte die
IISG, dass sie aufgrund der baulichen Gegebenheiten bereits im Vorfeld der Angebotsphase mögliche Beeinträchtigungen im Betrieb der
lüftungs- und klimatechnischen Anlagen mit dem schließlich beauftragten Unternehmen besprochen hatte und der Entschluss gefasst wurde,
sich nach Fertigstellung der Anlage um eine konkrete Feinlösung zu
bemühen.
Konstruktiver
Ingenieurbau

Für die Leistungen des Gewerkes „Konstruktiver Stahlbau“ zur Aufstockung des bestehenden Fluchttreppenturms im Osten des Südtraktes
wurden drei Angebote abgegeben. Die Auftragsvergabe erfolgte an das
günstigste Offert mit einer Vergabesumme von netto EUR 45.714,00.
Die Bestätigung der IISG über den Erhalt der Bankgarantie als Besicherung des Haftungsrücklasses lag dem Bauakt bei.

Vergaben auf Basis von Die Vergabe von mehreren Gewerken erfolgte auf Basis von bestehenRahmenvereinbarungen den Jahresleistungsverzeichnissen. Ein Jahres-LV stellt eine zeitlich

beschränkte Rahmenvereinbarung über Preise für zukünftig zu erbringende Leistungen dar, ohne diskrete Bestimmung der Erbringungsorte.
Gewerke, welche auf Grundlage von Rahmenvereinbarungen vergeben
wurden, waren








Spenglerarbeiten (Beauftragungssumme netto EUR 9.232,62),
Elektroinstallationen, Erweiterung Brandmeldeanl. (EUR 2.165,99),
Elektroinstallationen, Fluchttreppenheizung (EUR 2.987,02),
Elektroinstallationen, Fluchtwegbeleuchtung (EUR 5.320,52),
Elektroinstallationen, Starkstrom u. Verteilerumbau (EUR 6.268,00),
Malerarbeiten (EUR 8.643,83) und
Klebearbeiten für Boden- und Wandbeläge (EUR 12.692,40).

Auf den Einbehalt eines Haftungsrücklasses wurde aufgrund der geringen Haftungsbeträge in den gegenständlichen Fällen verzichtet.
Möbel-,
Möbeltrennwände und
Beleuchtung

Im Gegensatz zur Mehrzahl aller vergebenen Leistungen erfolgte die
Beauftragung zur Lieferung und Montage der Möbel-, Möbeltrennwände sowie der Beleuchtung direkt durch die Stadt Innsbruck, MA I –
Referat Allgemeine Servicedienste und Beschaffung. Die Auftragssummen betrugen EUR 16.787,20 für Möbel, EUR 23.727,31 für Möbeltrennwände (innenliegende Trennwände zwischen Büroeinheiten
und dem Besprechungszimmer) bzw. EUR 5.449,94 für Leuchtkörper
und -mittel. Ein Haftungsrücklass wurde nicht einbehalten.

Leistungen, welche
nicht im Rahmen des
Projektes abgerechnet
wurden

Nicht in der Endabrechnung enthalten, jedoch im Rahmen des gegenständlichen Bauvorhabens beauftragt und ausgeführt wurden die Adaptierung bzw. Erweiterung der Schließanlage (Auftragssumme
EUR 4.274,79), die Installation eines innen- und außenliegenden Sonnenschutzes (Auftragssumme EUR 2.665,60 bzw. EUR 3.113,60) sowie Teilleistungen im Bereich der Haustechnik (Auftragssumme

Zl. KA-05236/2011

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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