Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2011

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-20102011.pdf

- S.26

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7.2 Gegenüberstellung Kostenschätzungen und Endabrechnung
Grobkostenschätzung

Ein Vergleich der vor Baubeginn prognostizierten Kosten mit den tatsächlichen Baukosten war nur eingeschränkt möglich. Die Gründe hierfür lagen in einer nicht vorhandenen Detaillierung der Grobkostenschätzung vom 07.05.2007 (Bruttogesamtkosten ca. EUR 315.000,00)
und in der Ausführung der Neubauarbeiten, welche nur konzeptionell
dem der Grobkostenschätzung zugrunde gelegten Entwurf entsprochen
haben.

Kostenübersicht

Nach Ausschreibung und Vergabe erster Bauleistungen wurde eine
Kostenübersicht erstellt, in der die geschätzten Kosten, die Auftragssummen bereits durchgeführter Vergaben und die schon bekannten
oder prognostizierten Schlussrechnungssummen für sämtliche Gewerke gegenübergestellt wurden. Basierend auf dieser Kostenübersicht
war mit Fortschreiten der Bauphase eine zunehmend genauere Veranschlagung der zu erwartenden Baukosten möglich. Zum Zeitpunkt der
Erstellung der aktuellsten, dem Bauakt beiliegenden Kostenübersicht
vom 29.06.2009, war der überwiegende Teil der Bauleistungen vergeben bzw. lagen gültige Angebote vor. Die laut Kostenübersicht prognostizierten Baukosten von rd. EUR 360.000,00 zuzüglich Umsatzsteuer von EUR 72.000,00, beliefen sich somit auf EUR 432.000,00.
Nicht eingerechnet waren darin die geschätzten Kosten für die zum
damaligen Zeitpunkt nicht beauftragten Gewerke der Bodenlegearbeiten, der Erdungs- und Blitzschutzanlage, der Baureinigung sowie ausstehende Gebühren und Bewilligungskosten, welche in Summe auf
netto EUR 11.000,00 geschätzt worden sind.
Des Weiteren keine Beachtung im angeführten Kostenvoranschlag
fanden monetäre Aufwendungen für Möbel und Möbeltrennwände sowie Beleuchtung in Höhe von gesamt netto EUR 45.883,45. Da Lieferund Montageleistungen, welche den innenliegenden Ausbau von
Räumlichkeiten der Stadt Innsbruck betreffen, in den überwiegenden
Fällen direkt durch die Stadt Innsbruck beauftragt und bezahlt werden,
im gegenständlichen Fall jedoch durch die budgetierten Mittel der für
das Projekt vorgesehenen Voranschlagspost des Außerordentlichen
Haushalts gedeckt wurden, lässt sich aus Sicht der Kontrollabteilung
nachvollziehen, warum die Kosten vorgenannter Leistungen in der Kostenplanung bzw. Kostenübersicht nicht berücksichtigt waren.

Vergleich Kostenübersicht - Endabrechnung

Die Gegenüberstellung und der Vergleich der prognostizierten Kosten
entsprechend Kostenübersicht vom 29.06.2009 mit der Endabrechnung
vom 29.12.2010 zeigte, dass die monetären Schätzwerte, Beauftragungen und endabgerechneten Kosten sehr gut übereinstimmten.
7.3 Kostenprüfung

Vertiefende Prüfung

Zl. KA-05236/2011

Zur vertiefenden Prüfung wurden die Nettobeträge der Auftragssummen und der abgerechneten Kosten jener Gewerke gegenübergestellt,
die den größten Anteil am Endabrechnungsbetrag (rd. 80 %) trugen
(siehe Tabelle 3). Nicht berücksichtigt wurden die Kosten für Möbel,
Möbeltrennwände und Beleuchtung.

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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