Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-21022013.pdf
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3.
I-RA 889/2012
Ausübung des Vorkaufsrechtes
betreffend das Baurecht in EZ
1593, Grundstück 1001, vorgetragen in EZ 1592, KG Innsbruck,
Ing.-Etzel-Straße Nr. 30, Baurecht
der Schlüsselverlag J. S. Moser
GesmbH
leistung getreten ist, werden dem Referat von der Mag.-Abt. IV, Budgetabwicklung und Finanzcontrolling, refundiert.
3.
Mehrheitsbeschluss (gegen ÖVP, TSB,
FPÖ und RUDI; 15 Stimmen):
Antrag des Stadtsenates vom 6.2.2013:
1.
2.
4.
Die Stadt Innsbruck entrichtet auf den
Kaufpreis von € 5 Mio für das Baurecht
der Schlüsselverlag J. S. Moser
GesmbH in EZ 1593, KG Innsbruck,
20 % Umsatzsteuer in Höhe von
€ 1 Mio zuzüglich der damit verbundenen Erhöhung der Nebenkosten (3,5 %
Grunderwerbsteuer und 1,1 % Eintragungsgebühr) von € 46.000,-Die Mag.-Abt. IV, Finanzverwaltung
und Wirtschaft, wird mit der finanziellen
Abwicklung beauftragt.
I-RA 1260/2012
Stadtgemeinde Innsbruck, Grundstück 281/2, vorgetragen in EZ
128, KG 81121 Mühlau, Grundstück 294/1, vorgetragen in EZ
703, KG 81121 Mühlau, HansMaier-Straße, Kostenrefundierung
Altlastensanierung
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 6.2.2013:
1.
2.
Die von der Stadt Innsbruck als Grundstückseigentümerin zu tragenden Sanierungskosten für das Grundstück
281/2 KG Mühlau in der Höhe von
€ 34.575,88 brutto sowie für das
Grundstück 294/1 KG Mühlau in der
Höhe von € 26.788,53 brutto, somit also gesamt € 61.364,41 brutto, werden
zur Gänze aus der Kostenvoranschlagstelle der Mag.-Abt. IV, Finanzverwaltung und Wirtschaft, für Grundkosten,
Vp. 5780100-0001100, beglichen.
Die Gesamtkosten von € 61.364,41
brutto, für die die Mag.-Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten, bereits in Vor-
GR-Sitzung 21.2.2013
5.
Gemäß den für die Grundstück 281/2
und 294/1 KG Mühlau zwischen der
Stadtgemeinde Innsbruck und der Autohandel Plank KG abgeschlossenen,
gerichtlichen Vergleiche wird die
Durchsetzung des jeweils offenen Vergleichspunktes 4. (Übernahme der
Kosten) betrieben und fließen die im
Regresswege refundierten Kosten der
Mag.-Abt. IV, Budgetabwicklung und
Finanzcontrolling zu.
II-BGV 56e/2013
Wahl des Stadtteilausschusses
Vill
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 19.2.2013:
Unter der Voraussetzung, dass sich innerhalb der 4-wöchigen Frist 30 % der wahlberechtigten GemeindebürgerInnen (mindestens 131) mit Hauptwohnsitz in Vill angeschlossen haben, wird die Wahl der von der
Viller Bevölkerung direkt zu wählenden
zehn Mitglieder des Statteilausschusses Vill
unter folgenden Bedingungen ausgeschrieben:
Wahltag:
Wahlzeit:
Wahlort:
Sonntag, 28.4.2013
8.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Gasthaus Turmbichl, Vill
Dieser Wahl liegt das Wählerverzeichnis für
die zuletzt durchgeführte Gemeinderatswahl
am 15.4.2012 (Stichtag: 24.1.2012) zugrunde.
Wahlberechtigt sind jene Personen, die im
Wählerverzeichnis für die Wahl des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck vom 15.4.2012 im Viller Wahlsprengel
700 eingetragen sind.