Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-21022013.pdf
- S.33
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lung gebildet. Die Berechnung der Rückstellung erfolgte unter Verwendung eines eigenen PC-Programmes nach finanzmathematischen
Grundsätzen und ist für das Jahr 2011 mit einem Betrag von € 496,0
Tsd. in der Bilanz ausgewiesen. Der rückgestellte Betrag entsprach rd.
52,7 % der fiktiven Abfertigungsansprüche zum Bilanzstichtag
31.12.2011.
%
!
Alle ab dem 01.01.2003 eingegangenen Arbeitsverhältnisse sind dem
Geltungsbereich des BMVG unterworfen, mit dem das Thema Abfertigungen einer Neuregelung unterzogen worden ist. Dieses neue System ist beitragsorientiert und wird durch monatliche Beiträge des Arbeitgebers in eine eigene Mitarbeitervorsorgekasse finanziert. Die daraus resultierenden Beitragszahlungen der CMI beliefen sich 2011 auf
€ 24,3 Tsd.
Im Zusammenhang mit der Neuregelung des Abfertigungskomplexes
hat der Aufsichtsrat den Geschäftsführer seinerzeit ermächtigt, mit den
Bediensteten bezüglich eines Vollübertrittes in das neue System nach
den Bestimmungen des BMVG zu verhandeln. Damit sollte den Bediensteten die Möglichkeit geboten werden, ab einem bestimmten
Stichtag für die weitere Dauer des Arbeitsverhältnisses in den Geltungsbereich des BMVG zu wechseln und die Altabfertigungsanwartschaft mit einem zu verhandelnden Geldbetrag auf die MV-Kasse zu
übertragen. Insgesamt 13 Mitarbeiter (davon sind inzwischen 3 ausgeschieden) haben sich für einen Umstieg entschieden. In diesem Rahmen haben die betroffenen Bediensteten einer Übertragung ihrer Altabfertigungsanwartschaften im Ausmaß von 65 % an die betriebliche MVKasse zugestimmt. Die nach dem BMVG zwischen Arbeitgeber und
Arbeitnehmer abzuschließenden schriftlichen Vereinbarungen sind
ausgefertigt worden. Einschließlich der Rechnungszinsen in Höhe von
6 % des Übertragungsbetrages hat die CMI innerhalb von fünf Jahren
insgesamt einen Betrag in Höhe von € 119,8 Tsd. an die MV -Kasse
überwiesen.
/
!
(
Für die Witwe des früheren Geschäftsführers der KongresshausGesellschaft m.b.H. Innsbruck und für den seit Dezember 2004 im Ruhestand befindlichen Geschäftsführer der vormaligen Innsbrucker Messe-Gesellschaft m.b.H. sowie für drei weitere ehemalige Mitarbeiter der
Messe sind aufgrund dienstvertraglicher Regelungen Firmenpensionszahlungen zu leisten, welche zuletzt (2011) ein Finanzvolumen von rd.
€ 197,3 Tsd. hatten. Darüber hinaus ist mit dem zum Prüfungszeitpunkt
noch amtierenden und mit Jahresende 2012 in den Ruhestand getretenen Geschäftsführer der CMI anlässlich der Neufassung seines
Dienstvertrages (am 20.06.2005) ebenfalls eine Pensionsvereinbarung
getroffen worden.
Für diese vertraglich festgelegten Versorgungszusagen hat die CMI
Vorsorge in Form der Dotierung einer Pensionsrückstellung getroffen.
Zu diesem Zweck werden jeweils auf versicherungsmathematischen
Berechnungen basierende Pensionsrückstellungsgutachten eingeholt.
Das zum Jahresende 2011 in der Bilanz ausgewiesene Deckungskapital betrug rd. € 2,849 Mio. Dem Gebot der Wertpapierdeckung im Sinne
der einkommensteuerrechtlichen Vorschriften (§ 14 Abs. 7 EStG 1988),
welche sich zum Bilanzstichtag 2011 auf rd. € 1,145 Mio. belaufen hätte, ist die CMI nicht nachgekommen.
Zl. KA-08827/2012
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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