Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-21022013.pdf
- S.81
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die Erneuerung der Toilettenanlagen und Umkleideräume oder die Erneuerung der Liftanlage Haus B – entstanden, erfolgte durch Eigenmittel der IIG & Co KG (veranschlagter Kostenrahmen: € 700.000,00) und
einen einmaligen Zuschuss der Wohnbauförderung für Wohnhaussanierungsmaßnahmen in Höhe € 92.742,45.
Offene Endabrechnung
Die offizielle Endabrechnung des Bauprojektes durch die IIG & Co KG
zur Vorlage an die Stadt Innsbruck lag bis zum Ende der durchgeführten Prüfung aufgrund zu klärender Rechnungsposten und der ausstehenden Endabrechnung mit der Wohnbauförderungsstelle des Landes
Tirol – die letzte Rate der gewährten Wohnbauförderung wurde mit
12.10.2012 an IIG & Co KG überwiesen – nicht vor.
In Bezug auf die zu klärenden Rechnungsposten verweist die Kontrollabteilung auf laufende Gespräche der IIG & Co KG bzw. der IISG
mit der Stadt Innsbruck zur Neufestlegung von Vergütungen für Leistungen, welche u. a. im Rahmen von Neubauten, Instand-setzungen,
Sonderaufträgen (z. B. Liegenschaftsverkäufe) und der Verwaltung für
die Stadt Innsbruck erbracht werden.
Einrichtungs- und Ausstattungsmaßnahmen
Keine Berücksichtigung in der Endabrechnung der IIG & Co KG fanden
Kosten für Einrichtungs- und Ausstattungsmaßnahmen wie bspw. Möbel, Leuchten, elektronische Geräte und ähnliches, welche im Zuge
des Um- und Zubaus Haus A + C und Heimcafe anfielen und durch die
ISD bestellt sowie auch bezahlt wurden. Die monetären Aufwendungen
wurden in weiterer Folge der Stadt Innsbruck in Rechnung gestellt,
welche diese der ISD im Zuge von Transferzahlungen ersetzte.
Die Bedeckung der Aufwendungen erfolgte durch die Vp. 5/429000775200 Sonstige Einrichtung und Maßnahmen – Kapitaltransferzahlung-ISD, Wohnheime, Einrichtung. Die Gesamtkosten betrugen
€ 1.005.303,76 und wurden mit 15.04.2011 vollständig durch die Stadt
Innsbruck gedeckt.
9 Baudurchführung
Bauarbeitenkoordination Die Vorankündigung der Baustelle gemäß § 6 des Bauarbeitenkoordi-
nationsgesetzes an die Adresse des zuständigen Arbeitsinspektorats
Innsbruck erfolgte am 09.07.2008. Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan), die Baustellenordnung sowie diverse Begehungsprotokolle des Baustellenkoordinators konnten den Prüfungsunterlagen entnommen werden. Baustellenbegehungen wurden in der
Regel im Ein- bis Zwei-Wochen-Takt durchgeführt. Beanstandete Mängel seitens des Koordinators wurden meist unmittelbar durch die betroffenen Unternehmen behoben.
Ein vermeintlicher Arbeitsunfall, welcher sich im mittelbaren Umfeld der
Bautätigkeiten ereignete, war umfangreich dokumentiert. Daraus resultierende finanzielle oder rechtliche Auswirkungen zu Lasten des Bauvorhabens bzw. Mitarbeiter der IIG & Co KG wurden seitens der Bauleitung verneint und konnten im Rahmen der Prüfung auch nicht festgestellt werden.
Zl. KA-08489/2012
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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