Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-21062012.pdf
- S.36
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
Zl. KA-10928/2011
BERICHT ÜBER DIE
PRÜFUNG VON TEILBEREICHEN
DER IT-VERTRÄGE DER STADT INNSBRUCK
(Dienstleistungs- und Wartungsverträge)
Der gemeinderätliche Kontrollausschuss hat den ihm zugemittelten
Bericht der Kontrollabteilung über Prüfung von Teilbereichen der ITVerträge der Stadt Innsbruck (Dienstleistungs- und Wartungsverträge)
eingehend behandelt und erstattet mit Datum vom 12.06.2012 dem
Gemeinderat folgenden Bericht:
Der Bericht der Kontrollabteilung vom 19.03.2012, Zl. KA-10928/2011,
ist allen Klubobleuten zugegangen; zusätzlich wird auf die Möglichkeit
jedes Gemeinderates, den Bericht bei den Akten zum Gemeinderat oder
in der Mag. Abteilung I, Kanzlei für Gemeinderat und Stadtsenat einzusehen, verwiesen.
1 Prüfauftrag/-umfang
Prüfkompetenz
Die Kontrollabteilung ist gemäß § 74 Abs. 2 IStR u.a. auch beauftragt,
die Gebarung der Stadt und ihrer wirtschaftlichen Unternehmungen zu
prüfen. Diese Prüfungsbefugnis kann die gesamte Gebarung oder bestimmte Teile davon umfassen und hat sich nach § 74a Abs. 1 leg. cit.
auf die Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften, auf die Sparsamkeit, die Wirtschaftlichkeit und die Zweckmäßigkeit sowie auf die
ziffernmäßige Richtigkeit und die Ordnungsmäßigkeit der Gebarung zu
erstrecken.
Prüfungsgegenstand
In Wahrnehmung dieses gesetzlichen Auftrages hat die Kontrollabteilung eine stichprobenartige Einschau in Teilbereiche der IT-Verträge
der Stadtgemeinde Innsbruck (Dienstleistungs- und Wartungsverträge)
durchgeführt. Herangezogen wurden grundsätzlich die zum Prüfungszeitpunkt gültigen bzw. aktuellen Verträge, aus Gründen der Übersichtlichkeit und/oder der Transparenz sind partiell auch Vertragsinhalte und
Daten aus Vorjahren dargestellt worden.
Personenbezogene Bezeichnungen in diesem Bericht werden aus
Gründen der Übersichtlichkeit und leichteren Lesbarkeit nur in einer
Geschlechtsform formuliert und gelten gleichermaßen für Frauen und
Männer.
Anhörungsverfahren
Das gemäß § 52 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Magistrates der
Landeshauptstadt Innsbruck (MGO) festgelegte Anhörungsverfahren ist
durchgeführt worden.
2 Vorbemerkungen
Änderung der Aufbauorganisation
Zl. KA-10928/2011
In Anlehnung an die Bestimmung des § 38 Abs. 2 des Stadtrechtes
der Landeshauptstadt Innsbruck wurde von der Frau Bürgermeisterin
mit Rundschreiben des Magistratsdirektors vom 14.06.2011, Zl. I-MD00070e/2011, eine Änderung der Magistratsgeschäftsordnung, der Geschäftseinteilung (Besonderer Teil der MGO) sowie der Aufbauorganisation des Stadtmagistrates verfügt. Unter anderem wurden im Punkt
II. Besonderer Teil (Geschäftseinteilung) der MGO die Agenden des
ehemaligen Amtes für Information und Organisation auf die neuen ÄmBericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
1