Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-21062012.pdf
- S.51
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Gesamter Text dieser Seite:
Zl. KA-02635/2012
BERICHT ÜBER DIE BELEGKONTROLLEN
DER STADTGEMEINDE INNSBRUCK
I. QUARTAL 2012
Der gemeinderätliche Kontrollausschuss hat den ihm zugemittelten
Bericht der Kontrollabteilung über die Belegkontrollen der Stadtgemeinde Innsbruck, I. Quartal 2012, eingehend behandelt und erstattet mit
Datum vom 12.06.2012 dem Gemeinderat folgenden Bericht:
Der Bericht der Kontrollabteilung vom 21.05.2012, Zl. KA-02635/2012,
ist allen Klubobleuten zugegangen; zusätzlich wird auf die Möglichkeit
jedes Gemeinderates, den Bericht bei den Akten zum Gemeinderat oder
in der Mag. Abteilung I, Kanzlei für Gemeinderat und Stadtsenat einzusehen, verwiesen.
1 Vorbemerkungen
Prüfungskompetenz,
Prüfungsinhalt
Von der Kontrollabteilung wird gem. § 74 Abs. 2 des Stadtrechtes der
Landeshauptstadt Innsbruck 1975 jahresdurchgängig Einsicht in die bei
der Stadtbuchhaltung befindlichen Einnahme- bzw. Auszahlungs(allenfalls auch Berichtigungs-) anordnungen samt den dazugehörigen
Belegen genommen. Des Weiteren wirken Vertreter der Kontrollabteilung bei Haftbrieffreigaben mit und prüfen ausgewählte Vergabevorgänge, welche vornehmlich dem Baubereich zuzuschreiben sind. Der
gegenständliche Quartalsbericht wurde zudem um die Ergebnisse aus
den durchgeführten Baustellenkontrollen erweitert. Im Rahmen der
Kontrolle wurde ein verstärktes Augenmerk auf den effizienten Einsatz
von öffentlichen Mitteln im Magistratsbereich nach den Kriterien der
Wirtschaftlichkeit, Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit gelegt.
Personenbezogene Bezeichnungen in diesem Bericht wurden aus
Gründen der Übersichtlichkeit und leichteren Lesbarkeit nur in einer
Geschlechtsform formuliert und gelten gleichermaßen für Frauen und
Männer.
Anhörungsverfahren
Das gem. § 52 Abs. 2 der MGO festgelegte Anhörungsverfahren ist
durchgeführt worden.
2 Einnahme- und Auszahlungsvorgänge
Ankauf von Laminierfolien – Skonto
Die Kontrollabteilung hat eine an die „Volksschule für Knaben & Mädchen, Pradl Ost“ adressierte Eingangsrechnung in der Höhe von
€ 233,10 überprüft, mit welcher der Ankauf von Laminierfolien abg erechnet worden ist. Obwohl die zugehörige Auszahlungsanordnung
innerhalb der angebotenen Skontofrist ausgefertigt und überwiesen
wurde, ist der vom Lieferanten angebotene Skonto nicht lukriert worden.
Die Kontrollabteilung hat dieses Versäumnis dem verantwortlichen Mitarbeiter zur Kenntnis gebracht und empfohlen, der Skontogestion in
Zukunft besonderes Augenmerk zuzuwenden. In diesem Zusammenhang erinnerte die Kontrollabteilung auch an die über Auftrag
der Frau Bürgermeisterin getroffene Verfügung vom 19.01.2012, Zl.
IV-5603/2010, zum Vollzug des Voranschlags 2012, in der die Verpflichtung zur Einhaltung der Skontofristen zur Vermeidung von Belas-
Zl. KA-02635/2012
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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