Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-21062012.pdf
- S.55
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
korrigieren. Im Anhörungsverfahren informierte das zuständige Amt für
Kultur der MA V darüber, dass die Hausverwaltung sowohl telefonisch
wie auch schriftlich darauf hingewiesen worden wäre, den Nettomietzins auf den Betrag von € 339,29 zu berichtigen bzw. in dieser Höhe für
die noch ausständige Jahresabrechnung 2011 zu berücksichtigen.
Außerdem sei die Hausverwaltung gebeten worden, zu viel verrechnete
Beträge zu refundieren.
Periodengerechte Abrechnung
Anlässlich der Überprüfung einer Rechnung betreffend die Verrechnung von Instandhaltungs- und Übersiedlungsarbeiten, welche durch
die Servicebetriebe der IIG für diverse Kindergärten geleistet worden
sind, hat die Kontrollabteilung festgestellt, dass der Auszahlungsvorgang zu Lasten des Haushaltsjahres 2012 abgewickelt worden ist, obwohl die Leistungen bereits im Mai 2011 mittels Bestellschein beauftragt und im Zeitraum 12. September bis 19. Dezember 2011 erbracht
worden sind. Ursache hierfür war der Umstand, dass die Rechnungslegung durch die IISG zwar mit Datum 30. Dezember 2011 erfolgt ist, die
Rechnung bei der Dienststelle offenbar aber nie eingelangt ist und diese erst durch ein Mahnschreiben der IISG vom 9. Februar 2012 davon
Kenntnis erlangt hat.
Die Kontrollabteilung wies in diesem Zusammenhang auf die zu den
jeweiligen Jahresabschlüssen seitens der Frau Bürgermeisterin ergehenden Verfügungen hin und empfahl, eine periodenreine Erfassung
der Aufwendungen in der Weise sicherzustellen, in dem offene Bestellscheine künftig am Jahresende gesichtet werden und die Dienststelle
gegebenenfalls ihre Abrechnung moniert.
Im Anhörungsverfahren wurde zugesichert, der Empfehlung der Kontrollabteilung Rechnung zu tragen.
3 Prüfungsfeststellungen im Zusammenhang mit
Haftbrieffreigaben
Haftbrieffreigaben
Im Zeitraum zwischen 01.01.2012 und 31.03.2012 haben Vertreter der
Kontrollabteilung an drei Haftbrieffreigaben teilgenommen. Die Haftbriefgesamtsumme belief sich dabei auf € 26.563,79.
In einem Fall wurden vor Ort mit der zuständigen Baufirma im gegenseitigen Einverständnis geringfügige, unentgeltliche Nachbesserungsarbeiten vereinbart, welche das Unternehmen bereits am nachfolgenden Tag durchgeführt hat. Haftungsrelevante Umstände konnten jedoch in keiner Begehung festgestellt werden, so dass eine Inanspruchnahme der Bankgarantien nicht nötig wurde.
4 Vergabekontrollen
Vergabekontrollen
Zl. KA-02635/2012
Im Verlauf des I. Quartals 2012 wurden durch Mitarbeiter der Kontrollabteilung stichprobenartig sechs Vergabevorgänge mit einem Gesamtnettovergabevolumen von rd. € 693.117,00 überprüft.
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
5