Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2012

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-21062012.pdf

- S.9

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sich die früher an der IMG beteiligt gewesenen Gesellschafter „Wirtschaftskammer Tirol“ sowie „Raiffeisen-Landesbank Tirol AG“ in den
Jahren 2008 bzw. 2009 zurückgezogen und ihre Anteile an zwei andere Gesellschafter abgetreten haben.
Adaptierung des
Gesellschaftsvertrages

Da der Gesellschaftsvertrag zuletzt im Jahr 2007 abgeändert worden
ist, waren die darin in Punkt III Z 2 genannten Gesellschafter und
Stammeinlagen nicht mehr zutreffend. Die Kontrollabteilung hat daher
empfohlen, den Gesellschaftsvertrag der IMG den aktuellen Gegebenheiten anzupassen.
Im Anhörungsverfahren teilte die IMG mit, dass die notwendigen Schritte zur Anpassung des Gesellschaftsvertrages beim Notar schon in die
Wege geleitet worden seien.

Organe

Die Organe der Gesellschaft bilden der Geschäftsführer, der Aufsichtsrat, die Generalversammlung und der Stadtmarketingbeirat.

Geschäftsführer

Nach dem Gesellschaftsvertrag hat die Gesellschaft einen oder mehrere Geschäftsführer. Bestellt wurde nur ein Geschäftsführer. Der amtierende Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft seit 01.04.2010 selbständig. Zusätzlich zu seiner Tätigkeit als handels- bzw. gesellschaftsrechtlicher Geschäftsführer übt er auch die Funktion eines gewerberechtlichen Geschäftsführers aus.

Quartalsberichte

Gemäß § 28 a GmbHG ist der Geschäftsführer verpflichtet, dem Aufsichtsrat regelmäßig, mindestens ¼-jährlich, über den Gang der Geschäfte und die Lage des Unternehmens schriftlich zu berichten. Diese
Auflage hat der Geschäftsführer der IMG erfüllt, die entsprechenden
(Quartals-)Berichte sind in den jeweiligen Aufsichtsratssitzungen behandelt worden.

Wirtschaftsplan

Die Budgetentwürfe für die Jahre 2010 und 2011 wurden sowohl vom
Aufsichtsrat als auch von der Generalversammlung besprochen und
genehmigt. Diesbezüglich hat die Kontrollabteilung aufgezeigt, dass die
Beschluss- bzw. Genehmigungszuständigkeit weder im GmbHG noch
im Gesellschaftsvertrag der IMG geregelt ist. In diesem Zusammenhang wurde darauf hingewiesen, dass in Ermangelung einer gesetzlich
festgelegten Vorgangsweise diese Obliegenheit vergleichsweise bei
anderen städt. Beteiligungsgesellschaften aufgrund entsprechender
Richtlinien (bspw. Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat) den Agenden des Aufsichtsrates zugeordnet ist.

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat besteht aus fünf bis höchstens neun Mitgliedern, die
von der Generalversammlung gewählt werden. Der Stadtgemeinde
Innsbruck steht nach Punkt VII Z 2 des Gesellschaftsvertrages das
Recht zu, vier Mitglieder in den Aufsichtsrat zu entsenden. Zum Zeitpunkt der Prüfung bestand der Aufsichtsrat aus acht Mitgliedern, wovon seitens der Stadtgemeinde Innsbruck vier Mitglieder entsandt waren. Dabei ist aufgefallen, dass ein Aufsichtsratsmitglied in den vergangenen vier Jahren nur an einer Aufsichtsratssitzung teilgenommen
und seine Funktion als Aufsichtsrat nicht wahrgenommen hat.

Beschlussmodalitäten

Hinsichtlich der Beschlussmodalitäten merkte die Kontrollabteilung an,
dass der Aufsichtsrat nach den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages (Punkt VII Z 5) beschlussfähig ist, wenn mindestens drei Mit-

Zl. KA-10504/2011

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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