Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-21112013-geschwaerzt.pdf
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b) Vorliegen eines rechtskräftigen Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes für das gegenständliche
Hochbauprojekt
3.
Stadtgemeinde Innsbruck, Einbringung der Grundstücke
Nrn. 1643/7, 1644/3 und 3040 (Öffentliches Gut), KG Amras, in die
Innsbrucker Immobilien GesmbH
& Co KG (IIG)
c) Beglaubigt unterfertigte Projektsicherungsverträge auf den Grundstücken Nrn. 539, """""""""" """""""""" """""""""""
8.
2.
Sämtliche im Beschlusstext angeführten Grundstücke beziehen sich auf die
KG 81136 Wilten.
Mehrheitsbeschluss (gegen RUDI und FPÖ;
6 Stimmen):
Antrag des Stadtsenates vom 20.11.2013:
1.
Die Stadt Innsbruck bringt die Grundstücke Nrn. 1643/7, 1644/3 und die für
die Umsetzung des Bauvorhabens
notwendige Teilfläche des Grundstücks
Nr. 3040, alle vorgetragen in EZ 498,
KG 81102 Amras (öffentliches Gut), in
die Innsbrucker Immobilien GmbH &
Co KG (IIG) ein. Die Einbringung der
Teilfläche aus Grundstück Nr. 3040 erfolgt erst nach Vorliegen der rechtskräftigen Straßenfluchtlinie, dem auf dieser
Grundlage konzipierten Wohnbauprojekt und der sich daraus ergebenden
konkreten Grundstücksgröße der abzutretenden Teilfläche.
2.
Voraussetzung für die Einbringung ist
die Erteilung der Exkamerierungsbewilligung durch die Straßenverkehrsbehörde.
3.
Sämtliche mit diesen Grundstücken
verbundenen bücherlichen und außerbücherlichen Belastungen, insbesondere die in der EZ 498 KG Amras zu CLastenblatt Nr. 20 einverleibte Dienstbarkeit, werden von der Innsbrucker
Immobilien GmbH & Co KG (IIG) übernommen.
4.
Das Straßenprojekt und sämtliche Umbaumaßnahmen in dem betroffenen
Bereich sind durch die Innsbrucker
Immobilien GmbH & Co KG (IIG) zu
beauftragen, in Abstimmung mit der
Mag.-Abt. III, Tiefbau, zu planen und
durch die Innsbrucker Immobilien
GmbH & Co KG (IIG) zu finanzieren.
RA 783/2013
Stadtgemeinde Innsbruck, Zurverfügungstellung der nördlichen
Teilfläche des Grundstückes
Nr. 648/2, KG Amras, im Ausmaß
von zirka 1.400 m2 als Ersatzfläche der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) bzw. der Mussmann GmbH zwecks Realisierung
des Bauhofkonzeptes
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 20.11.2013:
1.
2.
3.
Zwecks Realisierung des Bauhofkonzeptes Rossau Nr. 4 stellt die Stadt Innsbruck der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG bzw. der Firma Mussmann GmbH die nördliche Teilfläche
des Grundstücks Nr. 648/2, KG Amras,
im Ausmaß von zirka 1.400 m2 als Ersatzfläche zu denselben Rahmenbedingungen, wie in den bestehenden
Bestandsverträgen festgehalten, zur
Verfügung.
Die Mag.-Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten, wird mit der vertraglichen
Ausgestaltung beauftragt.
Sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit der Vertragserrichtung entstehen, werden von der Stadt Innsbruck übernommen.
GR-Sitzung 21.11.2013
I-RA 779/2013