Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-22042010.pdf
- S.4
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9.
Subventionsanträge des Ausschusses für Soziales und Gesundheit für den Bereich "Soziales"
Beschluss Punkte 1. 5., 6. und 7. (einstimmig):
Mehrheitsbeschluss Punkt 2. (bei Stimmenthaltung von GR Kritzinger; gegen
7 GRÜNE):
Mehrheitsbeschluss Punkte 3. und 4.
(gegen 7 GRÜNE):
Antrag des Ausschusses für Soziales und
Gesundheit vom 8.4.2010:
Die Subventionsanträge des Ausschusses
für Soziales und Gesundheit für den Bereich "Soziales" werden gemäß Beilage
genehmigt.
10.
KA 1590/2010
Bericht über die Prüfung von
Teilbereichen der Gebarung der
Erholungsheime der Stadt Innsbruck "Haus Innsbruck - Forellenhof"
Beiliegender Kurzbericht des Kontrollausschusses vom 13.4.2010 wird zur Kenntnis genommen.
11.
III 5045/2010
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. OD - F1, Olympisches
Dorf, KG Mühlau und KG Arzl,
Bereich zwischen Haller Straße,
Schützenstraße und Rumer Gemeindegrenze (als teilweise oder
gänzliche Änderung der Teilflächenwidmungspläne Nr. 80/ch,
Zeichn. Nr. 2367, Nr. 80/gw,
Zeichn. Nr. 2995, Nr. 80/hx,
Zeichn. Nr. 3212), gemäß § 36
Abs. 1 und 2 sowie § 107 Abs. 3
TROG 2006
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
13.4.2010:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. OD - F1, KG Mühlau
und KG Arzl, Olympisches Dorf, Bereich
GR-Sitzung 22.4.2010
zwischen Haller Straße, Schützenstraße
und Rumer Gemeindegrenze (als teilweise
oder gänzliche Änderung der Teilflächenwidmungspläne Nr. 80/ch, Zeichn.
Nr. 2367, Nr. 80/gw, Zeichn. Nr. 2995,
Nr. 80/hx, Zeichn. Nr. 3212), gemäß § 36
Abs. 1 und 2 sowie § 107 Abs. 3 TROG
2006, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 68 Tiroler
Raumordnungsgesetz (TROG) der
Beschluss über die dem Entwurf entsprechenden Änderungen des Flächenwidmungsplanes gefasst, wobei dieser
Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam
wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer
hierzu berechtigten Person oder Stelle
abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im
Planungsbereich vorausgehenden
Widmungen außer Kraft.
12.
III 5046/2010
Entwurf des Allgemeinen Bebauungsplanes Nr. OD - B4,
KG Mühlau und KG Arzl, Olympisches Dorf, Bereich zwischen
Haller Straße, Schützenstraße
und Rumer Gemeindegrenze,
gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2006
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
13.4.2010:
Die Auflage des Entwurfes des Allgemeinen Bebauungsplanes Nr. OD - B4, KG
Mühlau und KG Arzl, Olympisches Dorf,
Bereich zwischen Haller Straße, Schützenstraße und Rumer Gemeindegrenze,
gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2006, wird
beschlossen.