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Jahr: 2011

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-22092011.pdf

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7.

I-RA 159/2011

8.

Stadtgemeinde Innsbruck, Verkauf der ausgewiesenen Teilfläche 2 im Ausmaß von 1 m2 und
der ausgewiesenen Teilfläche 3
im Ausmaß von 43 m2 aus dem
städtischen Grundstück 1640/1,
vorgetragen in EZ 190, Grundbuch 81103 Arzl, an Mair Hubert
bzw. dessen Sohn Mair Martin
und Wach Walter

Stadtgemeinde Innsbruck, Mietvertrag mit der Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG (IIG)
hinsichtlich des auf Grundstück
112/2, vorgetragen in EZ 1342,
Grundbuch 81102 Amras, mit der
Liegenschaftsadresse Geyrstraße Nr. 86 errichteten Objektes
"Haus der Vereine" sowie des in
der Tiefgarage der Wohnanlage
befindlichen Skiclublagers und
der dort ebenfalls befindlichen
sechzehn Abstellplätze in der
Tiefgarage der Wohnanlage
Geyrstraße Nrn. 88, 88a und 88b

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 21.9.2011:
1.

2.

Die Stadt Innsbruck verkauft und
übergibt aus ihrem Grundstück 1640/1 in EZ 190, GB 81103
Arzl, die im Teilungsentwurf und Teilungsausweis des Dipl.-Ing. Hubert
Wild, GZ 2303/10, ausgewiesene
Teilfläche 2 im Ausmaß von 1 m2 und
die Teilfläche 3 im Ausmaß von 43 m2
an die Eigentümer der Liegenschaft
Grundstück 1632/2 in EZ 801,
GB 81103 Arzl, Hubert Mair bzw.
dessen Sohn Martin Mair und Walter
Wach.

3.

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 21.9.2011:
1.

Die Stadt Innsbruck schließt mit der
Innsbrucker Immobilien GesmbH &
Co KG (IIG) hinsichtlich des Grundstückes 112/2 in EZ 1342, GB 81102
Amras, errichteten "Hauses der Vereine" mit einer Nutzfläche von
837,51 m2, und des in der Tiefgarage
der Wohnanlage auf Grundstück 112/1 befindlichen Skiclublagers mit einer Nutzfläche von
54,23 m2, sowie der dort ebenfalls befindlichen 16 Tiefgaragenabstellplätze
einen Hauptmietvertrag auf unbestimmte Zeit ab.

2.

Der Mietzins errechnet sich aus den
Grund- und Baukosten und beträgt
derzeit monatlich netto € 7.583,25 zuzüglich Betriebskostenakonto
€ 948,51, Heizkostenakonto € 418,76,
Umsatzsteuer (Ust) € 1.790,10, gesamt brutto € 10.740,62.

Der Kaufpreis wird in der nicht öffentlichen Sitzung referiert.
Der Kaufpreis ist in zwei gleichen Teilen zur Zahlung fällig, wobei die erste
Rate binnen vierzehn Tagen nach
beidseitiger Vertragsunterfertigung,
die zwei Rate nach grundbücherlicher
Durchführung dieses Rechtsgeschäftes und Zustellung des entsprechenden Grundbuchsbeschlusses zur Zahlung fällig ist.
Sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit der Erstellung des notwendigen Vertrages und Teilungsplanes
entstehen, sowie alle in diesem Zusammenhang anfallenden öffentlichen
Abgaben, Steuern und Gebühren,
übernehmen die Käufer.

Die auf die von den Vereinen genutzten Räumlichkeiten mit einer Nutzfläche von gesamt zirka 391,55 m2 entfallenden Betriebs- und Heizkosten
von derzeit monatlich brutto € 704,80
werden von der Stadt Innsbruck aus
dem Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck - Kapitel Kultur getragen.
3.

GR-Sitzung 22.9.2011

I-RA 1465/2010

Die Stadt Innsbruck schließt mit diversen Vereinen und Organisationen
aus dem Stadtteil Amras, insbesondere der Stadtmusikkapelle Amras-