Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2011

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-24022011.pdf

- S.4

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15.

III 15843/2010
Ergänzender Bebauungsplanentwurf Nr. IN - B2/19, InnsbruckInnenstadt, Bereich Eduard-Wallnöfer-Platz (als Änderung des
Bebauungsplanes Nr. IN - B2,
4. Entwurf), gemäß § 56 Abs. 2
TROG

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
10.2.2011:
Der Ergänzende Bebauungsplanentwurf
Nr. IN - B2/19, Innsbruck-Innenstadt,
Bereich Eduard-Wallnöfer-Platz (als
Änderung des Bebauungsplanes Nr. IN B2, 4. Entwurf), gemäß § 56 Abs. 2
TROG, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden ergänzenden bebauungsplanmäßigen Bestimmungen außer
Kraft.
Der Beschluss erfolgt gemäß § 65 Abs. 5
TROG unter der aufschiebenden Bedingung, dass dem Flächenwidmungsplan die
nach § 66 Abs. 1 erforderliche aufsichtsbehördliche Genehmigung erteilt wird.
16.

III 15845/2010
Örtliches Raumordnungskonzept
(ÖROKO) Nr. RO - Ö24, Rossau,
Bereich Langer Weg - Ecke
Trientlgasse, (als Änderung des
Örtlichen Raumordnungskonzeptes 2002 {ÖROKO}, Zeichn.
Nr. 4000), gemäß § 32
TROG 2006

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
10.2.2011:
Das Örtliche Raumordnungskonzept
(ÖROKO) Nr. RO - Ö24, Rossau, Bereich
Langer Weg - Ecke Trientlgasse, (als
Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes 2002 {ÖROKO}, Zeichn.
Nr. 4000), gemäß § 32 TROG 2006, wird
beschlossen.

GR-Sitzung 24.2.2011

17.

III 15846/2010
Flächenwidmungsplanentwurf
Nr. RO - F1, Rossau, Bereich östlich Langer Weg (als Änderung
des Flächenwidmungsplanes
Nr. AM - F23), gemäß § 36 Abs. 2
TROG 2006

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
10.2.2011:
Der Flächenwidmungsplanentwurf Nr. RO
- F1, Rossau, Bereich östlich Langer Weg
(als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. AM - F23), gemäß § 36 Abs. 2
TROG 2006, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Flächenwidmungen außer Kraft.
18.

Einbringung von dringenden
Anträgen

18.1

I-OEF 8/2011
Autobahn zwischen Ausfahrt Zirl-Ost und Ausfahrt Innsbruck-Ost/Innsbruck-Süd, Befreiung von der Vignettenpflicht
(GRin Dr.in Waibel)

Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Frau Bürgermeisterin wird ersucht, mit
dem Bundesministerium für Verkehr,
Innovation und Technologie und der
Autobahnen- und SchnellstraßenFinanzierungs-Aktiengesellschaft (ASFINAG) zu verhandeln, um die Befreiung der
Vignettenpflicht auf der Autobahn zwischen Ausfahrt Zirl-Ost und der Ausfahrt
Innsbruck-Ost - Innsbruck-Süd zu
erwirken.
Dr.in Waibel e. h.
Beschluss (einstimmig):
Dem von GRin Dr.in Waibel eingebrachten
dringenden Antrag wird die Dringlichkeit
zuerkannt.