Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-24102013-geschwaerzt.pdf
- S.22
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chen, mindestens jedoch Flächen im Ausmaß der westseitigen (alten)
Markthalle, zur Verfügung gestellt werden. Auf die Sicherstellung dieser Fortbetriebsverpflichtung in grundbücherlicher Form oder durch
Vereinbarung von Konventionalstrafen ist von den Vertragsparteien
einvernehmlich verzichtet worden.
Pachtvertrag
Markthalle –
zu hohe Pachtzinsvorschreibung –
Bereinigung
Nachdem zwischen den Rechtsvorgängern lediglich ein mündlicher
Pachtvertrag betreffend die (Räumlichkeiten der) Markthalle existierte,
erteilte der Stadtsenat in seiner Sitzung vom 20.06.2012 seine Zustimmung zum Abschluss eines schriftlichen Pachtvertrages. Der zwischen der Stadt Innsbruck als Verpächterin und der MHB als Pächterin
abgeschlossene Vertrag ist beidseitig am 03.09.2012 unterfertigt worden und gilt rückwirkend ab 01.01.2012.
Als Pachtzins ist ein wertgesicherter Betrag in Höhe von netto
€ 5.542,93 festgesetzt worden, welcher erstmalig per 01.01.2013 zur
Zahlung fällig war. Im Nachvollzug der Begleichung des Pachtzinses
für das Jahr 2013 stellte die Kontrollabteilung fest, dass der MHB von
der IISG irrtümlich ein zu hoher Betrag in Höhe von netto € 6.651,52
(brutto € 7.981,82) in Rechnung gestellt worden ist. Dieser zu hohe
Betrag wurde von der MHB auch bezahlt. Eine von der MHB aufgrund
der Beanstandung der Kontrollabteilung durchgeführte Abstimmung mit
der pachtzinsvorschreibenden IISG bestätigte diesen Umstand, welcher auf einen Berechnungsfehler der IISG (doppelte Berücksichtigung
der 20 %igen Umsatzsteuer) zurückzuführen war. Der von der MHB zu
viel bezahlte Betrag in Höhe von brutto € 1.330,30 wurde von der IISG
noch während der Prüfung der Kontrollabteilung an die Gesellschaft
rückerstattet.
Mietvertrag
Bodenplattform
(Terrasse)
Weiters genehmigte der Stadtsenat in seiner Sitzung vom 20.06.2012
zur Erweiterung des Markthallenbetriebes am Herzog-Siegmund-Ufer
den Abschluss eines Mietvertrages. Von der MHB wurde beabsichtigt,
nördlich angrenzend an die bestehende Markthalle eine Bodenplattform (Terrasse) mit einer Fläche von 281 m² zu errichten und diese
Teilfläche an Standbetreiber der Markthalle in Unterbestand zu geben.
Dieser zwischen der Stadt Innsbruck als Vermieterin und der MHB als
Mieterin abgeschlossene Mietvertrag datiert vom 01.07./17.07.2012
und begann mit 01.07.2012. Als Mietzins wurde ein wertgesicherter
Betrag in Höhe von jährlich netto € 1.100,00 vereinbart.
2.2 Abtretung der Geschäftsanteile
Notariatsakt vom
21.12.2011 über die
Errichtung eines Abtretungsvertrages
Mit Notariatsakt vom 21.12.2011 errichteten die Vertragsparteien Wirtschaftskammer Tirol, Landwirtschaftskammer Tirol und Stadt Innsbruck
auch einen Vertrag, mit dem die Gesellschafter Wirtschaftskammer
Tirol und Landwirtschaftskammer Tirol ihre gesamten Geschäftsanteile
an der Innsbrucker Markthallen-Betriebsgesellschaft m.b.H., die einer
zur Gänze geleisteten Stammeinlage von jeweils ATS 4.100.000,00
entsprachen (Stammkapital ATS 8.200.000,00), an die Stadt Innsbruck
abgetreten haben. Der von der Stadt Innsbruck dafür zu leistende
symbolische Abtretungspreis betrug € 1,00 und kam je zur Hälfte den
beiden Kammern zu.
Bestandverträge
Der übernehmenden Gesellschafterin Stadt Innsbruck war insbesondere bekannt, dass die MHB zahlreiche Bestandverträge mit verschiedenen Unternehme(r)n und bäuerlichen Anbietern hinsichtlich des vom
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Zl. KA-04487/2013
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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