Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-24102013-geschwaerzt.pdf
- S.35
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
5 Finanzierung
5.1 Geldmittel der Stadtgemeinde Innsbruck
Nachtragskredit
über € 230.000,00
für Neuinvestitionen
im Jahr 2012
Der Gemeinderat beschloss in seiner Sitzung vom 21.06.2012, der
MHB für diverse Neuinvestitionen im Jahr 2012 im Wege eines Nachtragskredites einen Betrag in Höhe von € 230.000,00 zur Verfügung zu
stellen. Von der Stadt Innsbruck wurden diese Geldmittel in Form von
drei Teilzahlungen (€ 100.000,00 am 25.07.2012, € 70.000,00 am
10.08.2012 und € 60.000,00 am 12.09.2012) an die MHB überwiesen.
Städtischer Anteil
am Reparaturfonds in
Höhe von € 85.000,00
Im Zuge der Beschlussfassung des Voranschlages für das Jahr 2013
der Stadtgemeinde Innsbruck in der Gemeinderatssitzung vom
13.12./14.12.2012 wurde auf der Voranschlagspost 1/914000-775100 –
Beteiligungen – Kap. Transferzlg.-Markthalle GmbH ein Betrag in Höhe
von € 85.000,00 freigegeben. Die Auszahlung dieser Summe erfolgte
durch die Stadt Innsbruck am 17.01.2013. Inhaltlich steht diese Kapitaltransferzahlung im Zusammenhang mit dem so genannten „Reparaturfonds“ (1/3-Anteil der Stadt Innsbruck), welcher in der Vereinbarung
über die Aufhebung eines Baurechtes vom 21.12.2011 – abgeschlossen zwischen der Stadt Innsbruck und der Wirtschaftskammer Tirol
sowie der Landwirtschaftskammer Tirol unter Beteiligung der MHB –
geregelt wird.
5.2 Investitionszuschuss des Landes Tirol
Zuschuss Land Tirol
€ 30.000,00
Über Ansuchen des Geschäftsführers der MHB sagte das Land Tirol
mit Schreiben vom 11.12.2012 einen finanziellen Zuschuss in Höhe
von € 30.000,00 für die getätigten Investitionen in der Markthalle zu.
Dieser Betrag wurde von der MHB am 23.01.2013 vereinnahmt.
5.3 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Kontoüberziehung
per 31.12.2012 –
Kontokorrentkreditvertrag über
€ 70.000,00 –
fehlende Beschlüsse
der Generalversammlung –
Empfehlung
Zum Abschlussstichtag 31.12.2012 wird im Rahmen der Bilanzposition
„Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten“ eine Kontoüberziehung
auf dem Girokonto der Gesellschaft in Höhe von € 301.143,01 ausgewiesen. Zu diesem Girokonto wurde der Kontrollabteilung auf ihre
Nachfrage ein am 12.07.2012 unterfertigter Vertrag über einen revolvierend ausnutzbaren Kontokorrentkredit in der Höhe von € 70.000,00
mit einer Laufzeit bis 31.07.2013 vorgelegt. Bei der Einsichtnahme in
die Saldoentwicklung des Girokontos stellte die Kontrollabteilung fest,
dass erste Überziehungen bereits Ende März 2012 zu verzeichnen
waren (Saldo per 30.03.2012 lag bei - € 29.050,32). Die zur Aufnahme
von Kreditmitteln erforderlichen Beschlüsse der Generalversammlung
wurden vom Geschäftsführer nicht eingeholt. Von der Kontrollabteilung
wurde darauf hingewiesen, dass der zum Prüfungszeitpunkt in Geltung
stehende Gesellschaftsvertrag vorsah, dass die Aufnahme von Krediten und Darlehen, soweit diese in einem Jahr insgesamt
ATS 200.000,00 (entspricht € 14.534,57) übersteigen, der Beschlussfassung der Generalversammlung bedürfen. Die Kontrollabteilung empfahl, im Falle künftiger Kredit- oder Darlehensaufnahmen diesem Beschlusserfordernis ausnahmslos zu entsprechen.
…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-04487/2013
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
17