Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-24102013-geschwaerzt.pdf
- S.37
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5.4 Forderung gegenüber den beiden Kammern
Vertragliche Zusage
einer Netto-Liquidität
von € 25.000,00 per
31.12.2011 –
Zuschussforderung der
MHB gegenüber den
beiden Kammern über
€ 55.000,00 –
Empfehlung
In Punkt IV – Gewährleistung des zwischen der Stadt Innsbruck und
der Wirtschaftskammer Tirol sowie der Landwirtschaftskammer Tirol
am 21.12.2011 abgeschlossenen Abtretungsvertrages leisteten die
abtretenden Gesellschafter unter anderem dafür Gewähr, dass die Gesellschaft nicht überschuldet war und zum Abschlussstichtag
31.12.2011 über eine Netto-Liquidität (abgebildet als Differenz zwischen Umlaufvermögen und Fremdkapital) von zumindest € 25.000,00
verfügen musste. Aufgrund des erzielten Jahresergebnisses 2011 ergab sich zur Einhaltung dieser Zusage die Notwendigkeit, per
31.12.2011 bilanziell eine Zuschussforderung in Höhe von € 55.000,00
gegenüber den beiden Kammern als bisherige Gesellschafter der MHB
einzustellen. Auf der Grundlage des Titels des Abtretungsvertrages
besteht seither eine Forderung der MHB gegenüber den beiden Kammern im Betrag von € 55.000,00. Zum Abschlussstichtag 31.12.2012
war diese Forderung der MHB unbeglichen und somit in der Bilanz per
31.12.2012 nach wie vor enthalten. Auch zum Prüfungszeitpunkt der
Kontrollabteilung war diese Forderung noch aufrecht. Die Kontrollabteilung empfahl der MHB, um eine Begleichung dieser gegenüber den
beiden Kammern bestehenden Forderung bemüht zu sein.
5.5 Zuschuss der Stadt Innsbruck für die WC-Anlage
(ab dem Jahr 2013)
Öffentliche Nutzung der
WC-Anlage Markthalle –
jährlicher Beitrag der
Stadt Innsbruck
maximal € 22.000,00
Der Gemeinderat genehmigte in seiner Sitzung vom 25.04.2013 für die
öffentliche Nutzung der WC-Anlage Markthalle eine pauschale Förderung für Betrieb und Instandhaltung in Höhe von 80 % der Gesamtkosten bzw. maximal € 22.000,00 pro Jahr. Die (erstmalige) Auszahlung
des Kostenbeitrages in Höhe von € 22.000,00 erfolgte durch die Stadt
Innsbruck am 07.06.2013. Trotz Anerkennung der von der MHB und
der zuständigen Fachdienststelle ins Treffen geführten Argumente (hohe Abnutzung und Verschmutzung der WC-Anlage wegen der starken
Frequentierung aufgrund der attraktiven Betriebszeiten der Markthalle,
der zentralen Lage für Bustouristen und für Benutzer der umliegenden
Parkgaragen, Gleichbehandlung mit anderen WC-Anlagen am Beispiel
Sparkassenplatz) erschien der Kontrollabteilung der gewährte Zuschuss durchaus großzügig.
6 Haftung bzw. Garantie
Grundgeschäft
In der Bilanz per 31.12.2012 wird entsprechend § 199 UGB unter dem
Titel „Garantie“ ein Betrag in Höhe von € 96.218,16 ausgewiesen. Dieser Haftung liegt ein am 04.10.2012 unterzeichneter Mietkaufvertrag
zwischen einem (Mobilien-)Leasingunternehmen und einem Mieter in
der MHB über eine Investition in dessen Mietobjekt zugrunde. Gemäß
den Bestimmungen des Mietkaufvertrages ist der vereinbarte Kaufpreis
in 72 monatlichen Raten (Laufzeit somit 6 Jahre) zu begleichen. Die
auf den Kaufpreis entfallende Umsatzsteuer war zu Beginn des Mietkaufverhältnisses separat zur Zahlung fällig. Ebenfalls mit Datum
04.10.2012 wurde von der MHB gegenüber dem (Mobilien-)Leasingunternehmen eine Garantieerklärung unterfertigt.
Betraglicher Ausweis
der Garantie –
Empfehlung
Der in der Bilanz per 31.12.2012 ausgewiesene Haftungsbetrag in Höhe von € 96.218,16 setzt sich gemäß den Berechnungsangaben des
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Zl. KA-04487/2013
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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