Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2013

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-24102013-geschwaerzt.pdf

- S.49

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Fachliche und administrative Angelegenheiten des Sports
Vollziehung des Tiroler Schischulgesetzes
Angelegenheiten der Sportförderung (Subventionen und Ehrungen)
sowie
Betrieb und Instandhaltung städt. Sportstätten ausgenommen
Turnhallen in städt. Schulen.

Zur Vollziehung des Tiroler Schischulgesetzes befragt, erklärte der
Dienststellenleiter, dass das Sportamt damit noch nie befasst gewesen
sei. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um hoheitsrechtliche Agenden in Form von Bewilligungsverfahren für Schischulen, Schiführer
etc., welche in den Bereich der Allgemeinen Bezirks- und Gemeindeverwaltung fallen und tatsächlich auch dort bewerkstelligt werden.
Die Kontrollabteilung empfahl, die in der Geschäftseinteilung der Magistratsgeschäftsordnung dem Sportamt zugedachten Aufgaben im
Zusammenhang mit der Vollziehung des Tiroler Schischulgesetzes zu
korrigieren.
Sowohl das Büro des Magistratsdirektors als auch das Amt für Sport
gaben in ihrer Stellungnahme bekannt, dass der Empfehlung in der
Novelle der MGO zum 01.07.2013 bereits nachgekommen und die
Aufgabe „Vollziehung des Tiroler Schischulgesetzes“ der MA II zugeteilt worden sei.
Produktbeschreibung

Laut Produktliste sind die Aufgaben des Amtes in vier Produkte gegliedert, nämlich


Sportveranstaltungen, welches die Mitorganisation und Unterstützung von Sportveranstaltungen in Innsbruck, die Koordination zwischen Veranstaltern, Medien, Sponsoren und Sportstättenbetreibern, die Mitarbeit in Organisationskomitees größerer internationaler Veranstaltungen (z.B. Eishockey-WM’s, Fußball-EURO, Universiaden, Handball-EM etc.) sowie die Akquirierung internationaler
Events und Vorbereitung der Bewerbungsunterlagen (z.B. Youth
Olympic Games 2012) zum Inhalt hat.



Subventionen und Ehrungen, welches die Erarbeitung so genannter
„Amtsvorschläge“ im Zusammenhang mit den von Innsbrucker
Sportvereinen und Tiroler Fachverbänden eingebrachten Ansuchen
betreffend die Förderung bzw. Unterstützung für Veranstaltungen,
Breiten- und Spitzensport, für Einzelsportler und Mannschaften,
Bauvorhaben, Projekten etc. umfasst. Die Amtsvorschläge werden
im gemeinderätlichen Sportausschuss weiter beraten und letztlich
dem Stadtsenat und Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt.
Damit verbunden ist die jährliche Erarbeitung des gesamten Subventionsbudgets. Weiters beinhaltet dieses Produkt auch die alljährliche Ausrichtung einer Ehrungsveranstaltung für verdiente
Sportler.



Betrieb und Instandhaltung der Sportinfrastruktur, welches aus der
Umsetzung laufender Instandhaltungen und Adaptierungen städt.
Sportanlagen in enger Zusammenarbeit mit den IIG, der Olympiaworld Innsbruck und der ISPA sowie aus der Organisation und dem
Betrieb mehrerer Kunsteislaufplätze, Sportplatzanlagen, Turn- und

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Zl. KA-02182/2013

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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