Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2013

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-24102013-geschwaerzt.pdf

- S.54

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Pachtverträge, die zwischen einer juristischen Person des privaten
oder öffentlichen Rechts als Vermieterin und der übertragenden Gebietskörperschaft als Mieterin unmittelbar anlässlich der Ausgliederung
bezüglich der übertragenen Objekte abgeschlossen werden, von sämtlichen Stempel- und Rechtsgebühren befreit sind.
Die Vergebührung der Verträge war für die Stadtgemeinde mit Gesamtkosten in Höhe von € 3.973,66 verbunden und wäre nach Einschätzung der Kontrollabteilung nicht erforderlich gewesen.
5.1.2 Sportanlage Wiesengasse
Vertragsdaten

Die Sportanlage Wiesengasse wurde mit Vertrag vom 29.07. bzw.
02.10.2009 rückwirkend mit 01.01.2007 an die Stadtgemeinde vermietet. Der monatliche Nettomietzins ist mit € 1.969,17 festgelegt worden
und entsprach in etwa einer 1 ½ %-igen Afa-Miete bezogen auf die
seinerzeitigen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der Sportplätze
(einschließlich Garderobengebäude). Diese bezifferten sich lt. Kostenkarte der MA IV auf rd. € 1,573 Mio. (die Berechnung erfolgte auf Basis
einer Summe von € 1,575 Mio.). Aus nicht näher bekannten Gründen
bei der Mietzinsfestsetzung unberücksichtigt blieben damals die Baukosten (€ 478,2 Tsd.) des im Jahr 2003/2004 errichteten Kunstrasenplatzes.

Neubau des
Garderoben- und
Kantinengebäudes

Im Mietvertrag festgehalten wurde, dass auf der Sportanlage die Errichtung eines neuen Garderoben- und Kantinengebäudes im Gange ist
und es nach Abschluss der Bauarbeiten und nach Vorliegen der Endabrechnung zu einer Neuberechnung des Mietzinses sowie der Betriebs- und Heizkosten kommen wird.

Baukostenendabrechnung

Das Projekt ist 2009 fertiggestellt worden. Laut Schreiben der IIG (vom
25.08.2010) beliefen sich die Gesamtkosten auf insgesamt € 4,210
Mio. Die von der Stadt bisher erhaltenen Teilzahlungen wurden mit
€ 3,4 Mio. beziffert. Gleichzeitig wurde ein offener Restbetrag in Höhe
von € 809,2 Tsd. moniert, welcher seitens der städt. Finanzabteilung
am 17.09.2010 beglichen worden ist.

Verifizierung
der Teilzahlungen

Diesbezügliche Recherchen der Kontrollabteilung haben ergeben, dass
die Stadtgemeinde in den Jahren 2007 bis 2009 aus dem ao. Haushalt
nicht nur € 3,4 Mio. bereit gestellt, sondern bis zur Legung der Schlussrechnung bereits Ausgaben in Höhe von rd. € 3,536 Mio. getätigt hat.
Allerdings ist eine im Jahr 2007 geleistete Teilzahlung für Planungshonorare und diverse Vorarbeiten in der Höhe von € 135,9 Tsd. (als erste
von insgesamt acht Teilzahlungen) auf das so genannte „Mandantenkonto Stadt Innsbruck“ überwiesen worden. Über dieses Konto fließen
sämtliche im Rahmen der Geschäftsbesorgung der IISG für die Stadt
Innsbruck anfallenden Einnahmen und Ausgaben. Alle anderen
(Teil)Zahlungen, in Summe € 3,4 Mio., sind dagegen auf das damalige
Baukonto der IIG & Co KG geflossen.

Im Oktober 2009 wurde der Stadtgemeinde schließlich auf dem erwähnten Mandantenkonto eine Summe in Höhe von € 159,9 Tsd. (netto) betreffend im Jahr 2006 und 2007 erbrachte und vergütete Planungsleistungen wieder gutgeschrieben, so dass sich letztlich nun aus
dem abgewickelten Bauvorhaben eine (Rest)Forderung der IIG gegenüber der Stadtgemeinde im Betrag von € 24,0 Tsd. ergäbe.
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Zl. KA-02182/2013

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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