Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2013

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-24102013-geschwaerzt.pdf

- S.58

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den Teilwert zum Einbringungszeitpunkt herausgestellt hat, dass der
Sportplatz bereits auf den Erinnerungseuro abgeschrieben und dadurch die Vorschreibung einer Afa-Miete nicht mehr möglich war, hat
die IIG & Co KG aus den bei ihr dokumentierten Restbuchwerten und
Nutzflächen der übrigen Sportplätze einen Mittelwert für das Objekt
Beselesportplatz von € 533,6 Tsd. errechnet. In diesem Rahmen unberücksichtigt blieben die Baukosten für den Neubau in der Wiesengasse.
Auf der Grundlage obigen (Teil-)Wertes gelangt seit 01.01.2010 ein
monatlicher Nettomietzins von € 667,05 zur Vorschreibung.
Als Novum erschien der Kontrollabteilung die Tatsache, dass der nunmehr für den Beselesportplatz geltende Teilwert um rd. ein Viertel höher veranschlagt ist, als sich die ursprünglichen Anschaffungskosten
(€ 421,3 Tsd.) beliefen. Dieser Umstand war auch darauf zurückzuführen, dass die bei den Sportplätzen Reichenau, Hötting West und Fennerareal angesetzten Restbuch- bzw. Teilwerte zum Teil erheblich mit
jenen, nach Meinung der Kontrollabteilung maßgeblichen, Werten divergierten.
Die Kontrollabteilung empfahl, bei den IIG eine Korrektur des für die
Mietzinsbildung maßgeblichen Teilwertes zu monieren.
Laut Stellungnahme wird sich das Amt für Sport um eine Erledigung im
Sinne der Anregung der Kontrollabteilung bemühen.
Erneuerung des
Kunstrasens und Bau
einer Flutlicht- und
Beschallungsanlage

Mit Finanzmitteln des ao. Haushaltes der Stadt wurde im Jahr 2011 der
Kunstrasen des Sportplatzes erneuert und eine Flutlicht- und Beschallungsanlage errichtet. Auf der Basis der mit € 400,0 Tsd. geschätzten
vorläufigen Baukosten kam es in der Folge zu einer Anhebung der monatlichen Afa-Miete um insgesamt € 1.066,67 (ohne USt). Nachdem im
Jahr 2012 die endgültigen Baukosten mit € 322,5 Tsd. festgestanden
sind, hat sich die Afa-Miete für die realisierten Neubauten rückwirkend
zum 01.11.2011 um € 303,00 (ohne USt) pro Monat reduziert.

Nicht übernommene
Baukosten durch die
Stadt

Im Nachvollzug des Abrechnungsprocedere der Baukosten ist aufgefallen, dass die Stadt von den Gesamtbaukosten einen Betrag in Höhe
von € 17,1 Tsd. nicht übernommen hat. Es handelte sich dabei um
Eigenleistungen der IIG im Zusammenhang mit der Planung, welche
nach der Honorarordnung für Architekten abgerechnet worden waren.
Dazu ist zu bemerken, dass im Rahmen einer inzwischen stattgefundenen Besprechung die Bürgermeisterin für Projekte ab 2013 die Verrechnung von Eigenleistungen der IIG grundsätzlich genehmigt hat.

Vermietung von
Räumlichkeiten an die
Vereine „SK Wilten“
und „FC Veldidena“

Beginnend mit 01. August 2002 hat die Stadtgemeinde diverse Räumlichkeiten des Garderobengebäudes vertraglich den Vereinen „SK Wilten“ und „FC Veldidena“ zur Führung einer Kantine überlassen. Als
monatlicher (Netto-)Mietzins des vorerst auf zwei Jahre abgeschlossenen Mietverhältnisses wurde pro Verein ein Betrag von € 100,00, zzgl.
der Betriebskosten im Sinne des MRG vereinbart. Außerdem wurde
eine Werterhaltung des Hauptmietzinses vorgesehen.
In der Zwischenzeit ist das Mietverhältnis zweimal, zuletzt mittels Zusatzvereinbarung vom 03.07. bzw. 10.07.2009 um fünf Jahre, somit bis
zum 31.07.2014 verlängert worden, wobei sämtliche Bestimmungen
des ursprünglichen Mietvertrages aufrecht geblieben sind.

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Zl. KA-02182/2013

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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