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Jahr: 2013

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-24102013-geschwaerzt.pdf

- S.64

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tungsgemeinschaft Sportplatz Sieglanger“ befindliche Gebäude unentgeltlich der Stadt Innsbruck für den Sportplatzbetrieb überlassen werde. Analog der Regelung für alle anderen Garderobengebäude würden
derzeit (und sollen auch weiterhin) die Betriebskosten über die IISG
beglichen und der Stadt wie üblich im Zuge der Betriebskostenabrechnung wieder in Rechnung gestellt werden. Würde die Stadt Innbruck
ein eigenes Garderobengebäude separat errichten und betreiben müssen, würden in exakt gleichem Ausmaß Betriebskosten anfallen und
ebenso 1:1 der Stadt in Rechnung gestellt werden. Aus der Sicht des
Sportamtes würde es sich daher also nicht um eine Subvention, sondern um eine Betriebskostenübernahme eines Garderobengebäudes,
wie bei allen anderen Garderobengebäuden, handeln.
Diesbezüglich stellte die Kontrollabteilung klar, dass es sich beim zitierten Schreiben vom 28.06.2011 um keine Vereinbarung, sondern um
eine Besprechungsnotiz der teilnehmenden Dienststellen handelt. Daraus ging lediglich hervor, dass der Verein „Verwaltungsgemeinschaft
Sportplatz Sieglanger“ als Gebäudeeigentümer derzeit sämtliche Betriebskosten des Gebäudes (Strom, Wasser, Müll etc.) trage. Sowohl
das Gebäude, als auch der Sportplatz würde zu 99,9 % von den
„Swarco Raiders“ genutzt werden, welche jedoch kein Entgelt an die
Stadt bzw. den Verein leisten würden. Aus diesem Grunde verfüge der
Verein über keinerlei Einnahmen, weshalb das Ansuchen an die IIG
bzw. die Stadt Innsbruck auf Kostenübernahme gestellt worden sei. Da
es sich beim Antragsteller um einen Verein handelt und auch die entsprechenden Rechnungen an diesen gerichtet sind, hielt die Kontrollabteilung an ihrer Meinung, diese Zuwendung an den Verein „Verwaltungsgemeinschaft Sportplatz Sieglanger“ aus den zur Verfügung stehenden Mitteln der städt. Subventionstöpfe zu bedienen, fest.
Angedachter Erwerb
des Garderoben- und
Kantinengebäudes
durch die Stadt

Auf der Basis eines seinerzeitigen Vorlageberichtes des Sportamtsleiters (vom 11.10.2010) hat der Stadtsenat mit Beschluss vom
13.10.2010 das damals in der MA IV angesiedelte Referat für Rechtsberatung und Liegenschaftsverwaltung (nunmehr MA I/Referat Liegenschaftsangelegenheiten) beauftragt, in Abstimmung mit den IIG und
dem Sportamt alle rechtlichen Details bezüglich eines möglichen Erwerbes des Garderoben- und Kantinengebäudes von der Verwaltungsgemeinschaft abzuklären und den Stadtsenat in weiterer Folge mit den
Verhandlungsergebnissen zu befassen.
Nach Information der Kontrollabteilung sind in dieser Angelegenheit
seither jedoch keine Aktivitäten gesetzt worden, weshalb empfohlen
wurde, die erforderlichen Schritte im Sinne des damaligen Stadtsenatsbeschlusses in die Wege zu leiten.
Zur gegenständlichen Thematik wurde bekannt gegeben, dass das
Sportamt zwischenzeitlich mehrere Verhandlungsrunden auch mit dem
Pächter des Subcafes, u.a. auch gemeinsam mit Frau Bürgermeisterin
geführt habe. Zuerst solle die Kantinensituation und dann der Verkauf
des Gebäudes gelöst werden. Im Juni 2013 habe die Republik Österreich (Vollzugsdirektion Wien) die (in enger textlicher Abstimmung mit
dem Sportamt verfasste) Stellungnahme des Vereines „Verwaltungsgemeinschaft Sportplatz Sieglanger“ zwecks Veräußerung des Gebäudes bzw. Verkaufes an die Stadt erhalten.

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Zl. KA-02182/2013

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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