Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-24102013-geschwaerzt.pdf
- S.71
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Mietzins
Grundstücksfläche
Weiters wurde die Kontrollabteilung im Rahmen ihrer stichprobenartigen Einschau auf ein Mietverhältnis aufmerksam, dessen Kosten in
den Jahren 2012 und 2011 anteilsmäßig auf die (End)Kostenträger des
TA Wintersportanlagen aufgeteilt worden sind. Recherchen dazu haben
ergeben, dass die Stadt Innsbruck mit Vertrag vom 05.03.1961 Grundstücksflächen in Igls zum Zwecke der Errichtung und Erhaltung einer
Bob- und Rodelbahn in Bestand genommen hat. Im Jahr 2001 wurde in
dieser Angelegenheit ein neuer Mietvertrag im Hinblick auf die Verwendung des nördliche Teiles des Gst. 884/1 KG Igls für den Betrieb
der Bob- und Rodelbahn abgeschlossen.
Hierzu bemerkte die Kontrollabteilung, dass gemäß Gesellschaftsvertrag der OSVI der Gesellschaft die nachhaltige Nutzung und Bewirtschaftung der durch Fruchtgenussvertrag mit der Stadtgemeinde Innsbruck überlassenen Anlagen und Einrichtungen (u.a. die Bob- und Rodelbahn Igls) obliegen würde und hat empfohlen zu prüfen, inwieweit
der jährlich anfallende Mietzins weiterhin von der Stadt Innsbruck getragen werden soll bzw. dieser einen Aufwand der OSVI darstellt, der
sich aus der Besorgung der jeweiligen Aufgaben der Gesellschaft ergibt.
Das Amt für Sport schließt sich lt. Stellungnahme vollinhaltlich der Anregung der Kontrollabteilung an und versichert, diesbezüglich umgehend Gespräche mit der MA I/Referat Liegenschaftsangelegenheiten
bzw. der OSVI aufzunehmen.
5.2.3 Kunsteislaufplatz Baggersee
Abrechnungsgrundlagen Zur Verifizierung der auf den KELPs erzielten Erlöse dienten der Kon-
trollabteilung vor allem die von den Platzwarten geführten händischen
Aufzeichnungen. Sämtliche KELPs sind im Jahr 2012 (wie auch in den
Vorjahren) vom Amt für Sport mit nach unterschiedlichen Themen ausgerichteten Strichlisten ausgestattet worden, auf welchen täglich u.a.
die Anzahl der verkauften Eintrittskarten und vor Ort verliehenen
Schlittschuhe („Statistik Blatt“), die Ergebnisse aus dem Schlittschuhverleih an Kinder von städtischen Kindergärten, Pflichtschulen und Horten („Schlittschuhverleih“) sowie die Anzahl der Besitzer des Freizeittickets Tirol („Freizeitticket“) zu erfassen waren.
Bareinnahmen
KELP Baggersee
Den Aufzeichnungen der Platzwarte zufolge beliefen sich die Erlöse
2012/13 aus den Eintrittsgeldern auf brutto € 4.824,20 und die Erträge
aus dem Schlittschuhverleih vor Ort auf brutto € 2.440,00. Unter Berücksichtigung der Umsatzsteuer sind somit Bareinnahmen von insgesamt netto € 6.053,50 erzielt worden.
Eine diesbezügliche Einschau in die Unterlagen der städtischen Buchhaltung zeigte jedoch, dass von den Mitarbeitern des KELP Baggersee
ein Betrag von insgesamt netto € 6.121,00 einbezahlt worden ist. Die
Mehreinnahmen in (marginaler) Höhe von netto € 67,50 seien lt. erhaltenen Auskunft auf fehlerhafte Aufzeichnungen der Platzwarte zurückzuführen.
Verwahrung
Bareinnahmen durch
Platzwarte
Recherchen im Zusammenhang mit der Überbringung der Einnahmen
haben ergeben, dass die Erlöse nicht an einem der Vereinnahmung
folgenden Tag, sondern teilweise erst nach längerer Verwahrung durch
die Platzwarte dem Referat Stadtkasse überbracht worden sind. Unter
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Zl. KA-02182/2013
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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