Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-24102013-geschwaerzt.pdf
- S.77
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zwischenzeitlich „… Erhebungen angestellt wurden, wie sich der Wegfall eines KELP auf die Auslastung der anderen KELPs bzw. auf die
Olympiaworld auswirkt. Seitens der Olympiaworld sei … eine Frequenzzunahme von Kindergärten/Horten/Schulen festgestellt worden
… Auch der KELP am Sparkassenplatz hätte eine bessere Auslastung
in diesem Bereich festgestellt …“.
Da der Kontrollabteilung im Zusammenhang mit den vom Amt für Sport
durchgeführten Erhebungen über eine im Beobachtungszeitraum stattgefundene Frequenzzunahme oder -abnahme keine fundierten in absoluten Zahlen erfassten Aufzeichnungen vorgelegt worden sind, hat die
Kontrollabteilung angeregt, nicht nur aus Gründen der Kostentransparenz und Selbstkontrolle, sondern auch aufgrund der Informationsverantwortung vor einer endgültigen Schließung dieses Standortes das
hierfür zuständige politische Gremium, zumindest aber den für Sport
ressortverantwortlichen Stadtrat, mit existenten Daten und deren Auswirkungen auf den städtischen Haushalt zu versorgen.
Dazu erklärte die betreffende Dienststelle der MA V, dass im Hinblick
auf die endgültige Schließung des KELPs Rapoldipark bereits eine StSVorlage vorbereitet worden ist und diese im September/Oktober 2013
dem StS vorgelegt wird.
Bareinnahmen
KELP Rapoldipark
Im Zuge ihrer Prüfung stellte die Kontrollabteilung fest, dass in der Saison 2011/12 den Aufzeichnungen der Platzwarte folgend insgesamt
netto € 6.613,92 an Erlösen aus den Eintrittsgeldern und dem Schlittschuhverleih vor Ort vereinnahmt worden sind.
Verwahrung
Bareinnahmen durch
Platzwarte
Auch diese Einnahmen befanden sich teilweise über einen längeren
Zeitraum hinweg im Besitz der Platzwarte und sind nicht zeitnah an die
Stadt Innsbruck übergeben worden.
5.2.8 Inventarverzeichnis
Inventarisierungsrichtlinien
Im Sinne der Bestimmungen der MGO 1991 hat der damalige MD im
Jahr 1996 für alle Dienststellen des Stadtmagistrates eine Verfügung
über die Inventarisierung von Ge- und Verbrauchsgütern getroffen.
Zu inventarisieren sind demnach Ge- und Verbrauchsgüter sowie
Sachgesamtheiten, insbesondere auch alle Gegenstände, die nicht mit
einem Grundstück, einem Gebäude oder einer baulichen bzw. maschinellen Anlage fest verbunden sind. Güter, deren voraussichtliche Nutzungsdauer zwei Kalenderjahre unterschreitet und deren Anschaffungswert weniger als € 72,67 beträgt, sind nicht in ein Inventar- bzw.
Bestandsverzeichnis aufzunehmen. Für jeden Dienstraum ist ein eigenes Inventarverzeichnis zu führen. Abweichend davon sind nicht
standortgebundene Inventargegenstände, die innerhalb einer Dienststelle nach ihrer Zweckwidmung einer wechselnden Benützung unterliegen, in einer Sammelliste für die gesamte Dienststelle zu erfassen.
Inventarverzeichnis
Da lt. erhaltener Auskunft des Inventarverantwortlichen des Amtes für
Sport zum Prüfungszeitpunkt kein dienststellenbezogenes Bestandsverzeichnis verwaltet wurde, konnte von der Kontrollabteilung keine
Prüfung der Vollständigkeit des Sachanlagevermögens, der betrieblichen Nutzung der für die Wintersportanlagen angeschafften Wirtschaftsgüter sowie deren Lagerung durchgeführt werden.
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Zl. KA-02182/2013
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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