Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2013

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-24102013-geschwaerzt.pdf

- S.84

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Zl. KA-07405/2013
BERICHT ÜBER DIE
BELEGKONTROLLEN DER STADTGEMEINDE INNSBRUCK
II. QUARTAL 2013
Der gemeinderätliche Kontrollausschuss hat den ihm zugemittelten
Bericht der Kontrollabteilung über die Belegkontrollen der Stadtgemeinde Innsbruck, II. Quartal 2013 eingehend behandelt und erstattet mit
Datum vom 14.10.2013 dem Gemeinderat folgenden Bericht:
Der Bericht der Kontrollabteilung vom 26.08.2013, Zl. KA-07405/2013,
ist allen Klubobleuten zugegangen; zusätzlich wird auf die Möglichkeit
jedes Gemeinderates, den Bericht bei den Akten zum Gemeinderat oder
in der Mag. Abteilung I, Kanzlei für Gemeinderat und Stadtsenat einzusehen, verwiesen.
1 Vorbemerkungen
Prüfungskompetenz,
Prüfungsinhalt

Von der Kontrollabteilung wird gem. § 74 Abs. 2 des Stadtrechtes der
Landeshauptstadt Innsbruck 1975 jahresdurchgängig Einsicht in die bei
der Stadtbuchhaltung befindlichen Einnahme- bzw. Auszahlungs(allenfalls auch Berichtigungs-) anordnungen samt den dazugehörigen
Belegen genommen. Des Weiteren wirken Vertreter der Kontrollabteilung bei Haftbrieffreigaben mit und prüfen ausgewählte Vergabevorgänge, welche vornehmlich dem Baubereich zuzuschreiben sind. Im
Rahmen der Kontrolle wurde ein verstärktes Augenmerk auf den effizienten Einsatz von öffentlichen Mitteln im Magistratsbereich nach den
Kriterien der Wirtschaftlichkeit, Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit
gelegt.
Personenbezogene Bezeichnungen in diesem Bericht wurden aus
Gründen der Übersichtlichkeit und leichteren Lesbarkeit nur in einer
Geschlechtsform formuliert und gelten gleichermaßen für Frauen und
Männer.

Anhörungsverfahren

Das gem. § 52 Abs. 2 der MGO festgelegte Anhörungsverfahren ist
durchgeführt worden.
2 Einnahme- und Auszahlungsvorgänge

Personalkosten
Gemeinderatsklubs

Im Zusammenhang mit einer von der Stadtgemeinde Innsbruck geleisteten Transferzahlung an den Gemeinderatsklub „Für Innsbruck“ zur
Abdeckung seiner Personalkosten für das Jahr 2013 hat die Kontrollabteilung neben der Verifizierung der rechtlichen Grundlagen in das
Procedere der Personalkostenerstattung an alle Gemeinderatsklubs für
das Jahr 2012 Einsicht genommen.

Rechtliche Grundlagen

Die rechtlichen Grundlagen finden sich im IStR 1975 (§ 13 a Abs. 5)
bzw. in der GO des GR (§ 14 Abs. 5).

Höhe der Personalkostenabgeltung

Mit einstimmigen Beschluss hat der GR in seiner Sitzung vom
29.05.2012 die Bemessungsgrundlage für die Höhe der Abgeltung der
Personalkosten einer Dienstnehmerin bzw. eines Dienstnehmers
der Gemeinderatsklubs nach tatsächlichem und nachgewiesenem
Aufwand, höchstens jedoch mit 125 % des Gehaltes eines städt.
Beamten der Allgemeinen Verwaltung der Dienstklasse V, Gehalts-

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Zl. KA-07405/2013

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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