Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-25022010.pdf
- S.19
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Zl. KA-11867/2009
BERICHT ÜBER DIE STICHPROBENARTIGE
PRÜFUNG DER GEBARUNG UND JAHRESRECHNUNG 2008
DER ISPA GMBH
Der gemeinderätliche Kontrollausschuss hat den ihm zugemittelten Bericht der Kontrollabteilung über die stichprobenartige Prüfung der Gebarung und Jahresrechnung 2008 der ISpA GmbH, vom 18.1.2010,
eingehend behandelt und erstattet mit Datum vom 9.2.2010 dem Gemeinderat folgenden Bericht:
Der Bericht der Kontrollabteilung vom 18.1.2010, Zl. KA-11867/2009,
ist allen Klubobleuten zugegangen; zusätzlich wird auf die Möglichkeit
jedes Gemeinderates, den Bericht bei den Akten zum Gemeinderat
oder in der Mag. Abteilung I, Kanzlei für Gemeinderat und Stadtsenat
einzusehen, verwiesen.
1 Prüfauftrag/-umfang
Prüfkompetenz
Die Kontrollabteilung ist gemäß § 74 Abs. 2 lit. c des Stadtrechtes der
Landeshauptstadt Innsbruck u.a. beauftragt, die Gebarung jener Unternehmungen zu prüfen, an denen die Stadtgemeinde Innsbruck allein
oder auch gemeinsam mit anderen prüfpflichtigen Rechtsträgern mit
mindestens 50 % beteiligt ist. In Wahrnehmung dieses gesetzlichen
Auftrages hat die Kontrollabteilung eine Gebarungsprüfung der „Innsbrucker Sportanlagen Errichtungs- und Verwertungs GmbH“ (folgend
kurz ISpA genannt) durchgeführt.
Prüfgegenstand
Gegenstand der Prüfung war eine Einschau in Teilbereiche der Gebarung und der Jahresrechnung des Wirtschaftsjahres 2008, wobei über
die stichprobenartig geprüften Vorgänge des Jahres 2008 hinaus auch
die Eckpunkte der gesellschaftsrechtlichen Entwicklung der Gesellschaft
durchleuchtet worden sind. Aus Gründen der Aktualität und Zeitnähe ist
im Rahmen dieser Prüfung fallweise auch das Jahr 2009 tangiert worden.
Festzuhalten ist, dass lt. Beschluss des StS vom 21.10.2009 der Tätigkeitsbereich der ISpA mit 1.1.2010 der IIG & CoKG zugeschlagen wurde, dessen Geschäftsführer ab diesem Datum auch die Funktion des
Geschäftsführers der ISpA übernommen hat. Der Beschluss des StS
umfasste auch die Auflösung des Aufsichtsrates. Die nachfolgenden
Ausführungen, im Speziellen in Bezug auf die gesellschaftsrechtlichen
Verhältnisse bzw. die Gesellschaftsorgane beziehen sich daher auf den
Status quo zum Prüfungszeitpunkt.
Anhörungsverfahren
Zl. KA-11867/2009
Das gemäß § 52 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Magistrates der LH
Innsbruck (MGO) festgelegte Anhörungsverfahren ist durchgeführt
worden.
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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