Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-25022010.pdf
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0,35 %-Punkte über dem 6-MonatsEuribor ohne Rundung mit halbjährlicher
Anpassung, Laufzeit zehn Jahre, Rückzahlung in zwanzig Halbjahresraten), das
die Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co
KG (IIG) bei der Hypo Tirol Bank AG zur
Finanzierung der Sanierung der Fassade
und der Fenster des Objektes Schlossergasse 3 aufnimmt.
Die Frau Bürgermeisterin wird ermächtigt,
eine diesbezügliche Bürgschaftserklärung
abzugeben und diese zugunsten der Hypo
Tirol Bank AG zu unterzeichnen.
4.
IV 1106/2010
Stadtgemeinde Innsbruck,
Haftung für ein von der Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co
KG (IIG) zur Sanierung der Fassade und der Fenster des Objektes Schlossergasse 3a aufzunehmendes Wohnhaussanierungsdarlehen
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 3.2.2010:
Die Stadtgemeinde Innsbruck übernimmt
die Ausfallsbürgschaft nach § 1356 ABGB
für die Rückzahlung eines durch das Land
Tirol geförderten Wohnhaussanierungsdarlehens über € 45.000,-- (Zinssatz
0,35 %-Punkte über dem 6-MonatsEuribor ohne Rundung mit halbjährlicher
Anpassung, Laufzeit zehn Jahre, Rückzahlung in zwanzig Halbjahresraten), das
die Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co
KG (IIG) bei der Hypo Tirol Bank AG zur
Finanzierung der Sanierung der Fassade
und der Fenster des Objektes Schlossergasse 3a aufnimmt.
Die Frau Bürgermeisterin wird ermächtigt,
eine diesbezügliche Bürgschaftserklärung
abzugeben und diese zugunsten der Hypo
Tirol Bank AG zu unterzeichnen.
5.
IV 1107/2010
Stadtgemeinde Innsbruck, Haftung für ein von der Innsbrucker
Immobilien GesmbH & Co KG
(IIG) zum Ankauf, Umbau und zur
Sanierung des Objektes Wilhelm-Greil-Straße 23 (Haus der
Sinne) aufzunehmendes Darlehen
Mehrheitsbeschluss (gegen 8 SPÖ und
2 FPÖ; 10 Stimmen):
Antrag des Stadtsenates vom 3.2.2010:
Die Stadtgemeinde Innsbruck übernimmt
die bereits im Gemeinderat vom 18.6.2009
grundsätzlich beschlossene Bürgschaft in
Form einer Ausfallshaftung für die
Rückzahlung eines Darlehens in der Höhe
von € 4 Mio (Laufzeit 25 Jahre, Zinssatz
0,35 %-Punkte über dem 6-MonatsEuribor mit halbjährlicher Anpassung,
Laufzeit zehn Jahre, Rückzahlung in
fünfzig Halbjahresraten), das die Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG (IIG)
bei der Hypo Tirol Bank AG zur Finanzierung des Ankaufes, Umbaus und zur
Sanierung des Objektes Wilhelm-GreilStraße 23 (Haus der Sinne) aufnimmt.
Die Frau Bürgermeisterin wird ermächtigt,
eine diesbezügliche Bürgschaftserklärung
abzugeben und diese zugunsten der Hypo
Tirol Bank AG zu unterzeichnen.
6.
IV 1211/2010
Stadtgemeinde Innsbruck,
Haftung für ein von der Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co
KG (IIG) zum Neubau des Wohnhausobjektes Geyrstraße 88 bis
88c aufzunehmendes Darlehen
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 17.2.2010:
Die Stadtgemeinde Innsbruck übernimmt
die Ausfallbürgschaft nach § 1356 ABGB
für die Rückzahlung eines Ergänzungsdarlehens zum Wohnbauförderungsdarlehen
des Landes Tirol über € 1.977.345,-(Zinssatz 0,35 %-Punkte über dem 6-Monats-Euribor ohne Rundung mit halbjährlicher Anpassung, Zinssatzobergrenze laut
§ 6 Tiroler Wohnbauförderungsgesetz
GR-Sitzung 25.2.2010