Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-25022010.pdf

- S.25

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derungen und sonstige Vermögensgegenstände“ sowie aus der Bilanzposition „Kassenbestand, Schecks, Guthaben bei Kreditinstituten“ zusammen.
4.2.1 Kassenbestand, Bankguthaben
Bilanzansatz
Kassenbestand

Die Richtigkeit des per 31.12.2008 ausgewiesenen Kassenbestandes
wurde der Kontrollabteilung durch die entsprechenden Eintragungen im
EDV-mäßig geführten Kassabuch der ISpA nachgewiesen.
Die Ordnungsmäßigkeit der Führung der Handkassa hat die Kontrollabteilung im Zuge einer nicht angekündigten Revision am 12.10.2009
überprüft. Der dabei ermittelte Bargeldbestand stimmte mit dem laut
Kassabuch errechneten Soll-Stand überein. Eine ergänzende stichprobenartige Abstimmung von Kassenbelegen mit den Kassabucheintragungen bestätigte die ordnungsgemäße Führung des Kassabuches.
Eine sowohl räumliche als auch personelle Trennung zwischen der Kassenführung und der Buchhaltung ist insofern gegeben, als die Buchhaltung von einem Wirtschafttreuhänder bewerkstelligt wird.

Bilanzansatz
Bankguthaben

Zum Bilanzstichtag 31.12.2008 wurden Guthaben bei Kreditinstituten in
einer Höhe von € 1.850.241,49 bilanziert. Es handelte sich dabei um
die Guthabenstände von fünf bei einem Bankinstitut eingerichteten
Konten. Der Nachweis der Richtigkeit der Bankguthaben zum Jahresultimo 2008 wurde der Kontrollabteilung durch die Vorlage der entsprechenden Kontoauszüge erbracht.
Die Prüfung der Guthaben bei Kreditinstituten zum Jahresende 2008
wurde aus Aktualitätsgründen ergänzt durch eine stichprobenartige
Abstimmung der Kontostände zum Zeitpunkt der Einschau; auch hier
ergab sich keine Beanstandung. Bei zwei Konten waren allerdings seit
ca. zwei Jahren im Wesentlichen, mit Ausnahme der Kontoführungsgebühren, keine Bewegungen mehr festzustellen. Da deren Guthabenstand lediglich einen geringfügigen Eurobetrag aufwies, empfahl die
Kontrollabteilung diese Konten aufzulösen. In Rahmen der Stellungnahme berichtete die ISpA, dass dies zwischenzeitlich bereits durchgeführt worden sei.

Konditionen

Im Zuge der Abstimmung der Bankkonten wurde auch die aktuelle Verzinsung der Kontoverbindungen eruiert und dabei festgestellt, dass sich
diese im Rahmen der derzeit von Kreditunternehmungen gewährten
Konditionen bewegen.

Zeichnungs- und
Zur Verifizierung der Zeichnungs- und Verfügungsberechtigung wurden
Verfügungsberechtigung der Kontrollabteilung aktuelle Unterschriftsprobenblätter vorgelegt.

Daraus war ersichtlich, dass für die Bewirtschaftung eines Kontos (Baukonto) sowohl der Geschäftsführer als auch der Vorsitzende des Aufsichtsrates und für die übrigen Konten der Geschäftsführer allein zeichnungsberechtigt ist.

Zl. KA-11867/2009

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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