Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-25022010.pdf
- S.34
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Assistentin des Geschäftsführers
Das Beschäftigungsausmaß der Assistentin des Geschäftsführers beträgt 20 Wochenstunden und ist ebenfalls durch einen schriftlichen
Arbeitsvertrag geregelt. Das 14 mal jährlich gebührende monatliche
Entgelt wird jährlich analog der Bestimmungen für den Geschäftsführer
in jenem Ausmaß erhöht, wie die Bezüge eines Beamten bei der Stadtgemeinde Innsbruck. Zuletzt (1.1.2009) belief sich diese Erhöhung auf
3,55 %. Daneben wurde auch der Geschäftsführerassistentin in den
vergangenen drei Jahren eine vom Aufsichtsrat bewilligte Prämie in
Höhe eines Monatsbruttobezuges gewährt.
Mehrleistungen
Erforderlichenfalls hat die Assistentin des Geschäftsführers Mehr- bzw.
Überstunden zu erbringen, welche nach den Bestimmungen des Dienstvertrages in Form von Zeitausgleich abzugelten sind. Diesbezüglich hat
die Kontrollabteilung festgestellt, dass geleistete Mehrarbeit in der Vergangenheit i.d.R. finanziell abgegolten worden ist. Allein schon im Hinblick auf die reduzierte Geschäftstätigkeit der ISpA empfahl die Kontrollabteilung, allfällige Mehrleistungen entsprechend der dienstvertraglichen Vorgabe ausnahmslos durch Zeitausgleich abzugelten.
Die ISpA wandte im Anhörungsverfahren ein, dass die betreffende
Dienstnehmerin in den Jahren 2008 bis Ende Oktober 2009 insgesamt
44 ½ Stunden Mehrleistung erbracht habe, wovon 26 ¼ Stunden ausbezahlt worden seien. Die Wortfolge i.d.R. wäre in diesem Zusammenhang nicht nachvollziehbar. Die Auszahlung sei arbeitsbedingt erfolgt.
Im Hinblick auf die zukünftig reduzierte Geschäftstätigkeit der Gesellschaft würden die Mehrstunden, wie vertraglich vorgesehen, durch
Zeitausgleich abgegolten werden.
Dazu verwies die Kontrollabteilung auf Pkt. 5 des Angestelltendienstvertrages, wonach eine andere Version der Abgeltung von Mehr- bzw.
Überstunden vorgesehen ist, als sie tatsächlich zum Teil praktiziert
worden ist.
Weiteres Schicksal des
Dienstpostens
Im Zusammenhang mit der vom Stadtsenat am 21.10.2009 beschlossenen Verlagerung der aus der Geschäftstätigkeit der ISpA verbleibenden Aufgaben in den Bereich der IIG & Co KG mit Wirkung 1.1.2010
hat die Kontrollabteilung auf das nicht geregelte Schicksal des Dienstpostens der Assistentin des Geschäftsführers hingewiesen. Die Kontrollabteilung empfahl, diesbezüglich Klarheit zu schaffen und gegebenenfalls die erforderlichen Schritte zu veranlassen.
Die ISpA berichtete in ihrer Stellungnahme, dass die Verhandlungen
über den betreffenden Dienstposten bis zum Zeitpunkt der Ausarbeitung der Stellungnahme noch nicht abgeschlossen gewesen seien.
Weihnachtsfeier
Zl. KA-11867/2009
Unter den „Freiwilligen Sozialaufwendungen“ schienen auch die Kosten
einer Ende Jänner 2008 durchgeführten Weihnachtsfeier, an der auch
die Partner des Geschäftsführers der ISpA und seiner Assistentin teilgenommen haben, auf. Neben den Kosten dieser Einladung in der Höhe von € 437,33 (ohne USt) hat der Geschäftsführer der ISpA auch die
in diesem Rahmen mit seinem Privatfahrzeug zurückgelegten 134 Kilometer geltend gemacht, welche mit dem damals gültigen amtlichen
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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