Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-25022010.pdf
- S.37
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steuerpflichtigen Tatbestand handelt und der Eigenanteil brutto für
netto zu vereinnahmen gewesen wäre. Darüber hinaus hat die Kontrollabteilung bemängelt, dass die gegenständliche Bildungsmaßnahme
und die ihr zugrunde gelegten Motive nicht schriftlich dokumentiert
worden sind. Im Hinblick auf die personelle Ausstattung der ISpA mit
nur einer Halbtageskraft konnte seitens der Kontrollabteilung ein betriebliches Interesse jedenfalls nicht erkannt werden.
In ihrer Stellungnahme argumentierte die ISpA, dass sich das betriebliche Interesse auf die gemäß Anstellungsvertrag in Aussicht genommene Weiterbeschäftigung des Geschäftsführers im Rahmen einer anderen städt. Beteiligungsgesellschaft sowie auf die grundsätzliche Notwendigkeit der Beschäftigung mit aktuellen betriebswirtschaftlichen
Themen beziehe. Außerdem habe der Geschäftsführer neben dem Beitrag von € 1.000,00 zu den Kurskosten, die Kosten für die Lehrmittelbehelfe in Höhe von ca. € 430,00 getragen und für den Besuch der
Blockveranstaltungen 18 Urlaubstage konsumiert. Die Vereinnahmung
des Rechnungsbetrages brutto für netto werde im Dezember 2009 korrigiert.
Die Kontrollabteilung konnte der Begründung der ISpA nicht beitreten,
weshalb sie an ihrer Ansicht zu diesem Kapitel festhielt.
7 Prüfungsvermerk
Prüfungsvermerk
Die Kontrollabteilung bestätigt im Rahmen des Prüfungsumfanges und
unter besonderem Hinweis auf die einzelnen Prüfungsfeststellungen in
diesem Bericht die Ordnungsmäßigkeit der Gebarung und Jahresrechnung der Innsbrucker Sportanlagen Errichtungs- und Verwertungs
GmbH.
Beschluss des Kontrollausschusses vom 9.2.2010:
Beiliegender Bericht des Kontrollausschusses zu o.a. Bericht der Kontrollabteilung wird dem Gemeinderat am 25.2.2010 zur Kenntnis gebracht.
Zl. KA-11867/2009
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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