Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-25022010.pdf

- S.8

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – Kurzprotokoll-25022010.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2010
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
-8-

planes gefasst, wobei dieser Beschluss
jedoch erst dann rechtswirksam wird,
wenn innerhalb der Auflagefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer
hierzu berechtigten Person oder Stelle
abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im
Planungsbereich vorausgehenden
Widmungen außer Kraft.

21.

22.

III 2412/2010
Entwurf der Schutzzone Nr. 7,
Wilten - Leopoldstraße, gemäß
§ 8 SOG 2003

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
11.2.2010:
Die Auflage des Entwurfes der Schutzzone Nr. 7, Wilten - Leopoldstraße, gemäß
§ 8 SOG 2003, wird beschlossen.

III 2411/2010
Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. IN - B2/13,
Innsbruck, Bereich HörtnaglPassage, Gp. 566, Burggraben 4
bis 6 (als Änderung des Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. IN - B2, Zeichn. Nr. 3654),
gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2006

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
11.2.2010:
Die Auflage des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. IN - B2/13,
Innsbruck, Bereich Hörtnagl-Passage,
Gp. 566, Burggraben 4 bis 6 (als Änderung des Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. IN - B2, Zeichn. Nr. 3654), gemäß § 56
Abs. 2 TROG 2006, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 68 TROG der
Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Bebauungsplanes
gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch
erst dann rechtswirksam wird, wenn
innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu
berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden ergänzenden bebauungsplanmäßigen Bestimmungen außer
Kraft.

GR-Sitzung 25.2.2010

23.

III 13680/2009
Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HA - B14/1,
Höttinger Au, Bereich zwischen
Kranebitter Allee (ab Hnrn. 13b,
c), Österreichische Bundesbahnen (ÖBB), Fürstenweg, Amberggasse und Am Gießen, inklusive Ing.-Sigl-Straße (Hnrn.
44, 46, 51, 57), gemäß § 56 Abs. 2
TROG 2006, 2. Entwurf

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
11.2.2010:
Die Auflage des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HA - B14/1,
Höttinger Au, Bereich zwischen Kranebitter Allee (ab Hnrn. 13b, c), Österreichische
Bundesbahnen (ÖBB), Fürstenweg,
Amberggasse und Am Gießen, inklusive
Ing.-Sigl-Straße (Hnrn. 44, 46, 51, 57),
gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2006, 2.
Entwurf, wird beschlossen.
Die Auflagefrist wird gemäß § 65 Abs. 3
Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) auf
zwei Wochen herabgesetzt.