Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-25032010.pdf

- S.119

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Ausgaben dieses Jahres – 2010
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Unter der Position „Freiwilliger Sozialaufwand“ schienen u.a. auch Trinkgelder (z.B.
für Sternsinger) oder Ausgaben betreffend den Ankauf von Blumen für Nichtbelegschaftsmitglieder auf. Dazu wurde bemerkt, dass derartige Ausgaben künftig als
„sonstige betriebliche Aufwendungen“ zu erfassen wären. Des Weiteren wurde festgestellt, dass die freiwilligen Sozialaufwendungen nicht der Kontenklasse „Personalaufwand“, sondern den „Betriebsaufwendungen“ zugeordnet sind. Dasselbe galt auch
für lohnabhängige Abgaben wie bspw. der Kommunalsteuer. In diesem Zusammenhang empfahl die Kontrollabteilung, die auf den diversen Kontenuntergruppen erfassten Aufwandspositionen auf ihre richtige Kontenklassenzuordnung hin zu überprüfen.
Im Rahmen der Stellungnahme gab die IIG & Co KG bekannt, dass aufgrund der Bilanzierungspflicht ab 2008 sämtliche Zuordnungen der Fibu-Konten zu den einzelnen
Kontoklassen überprüft werden müssten und dies bereits mit ihren Steuerberatern in
Arbeit sei.
Zur Follow up – Einschau 2009 teilte die Gesellschaft mit, dass eine Überarbeitung
der Kontenzuordnung vorgenommen worden ist, als Nachweis wurde der Kontrollabteilung ein aktueller Kontenplan übermittelt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

132

Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit für die der IIG & Co KG zugewiesenen
städt. Bediensteten beträgt 40 Wochenstunden, das KG-eigene Personal hat dagegen
lt. Kollektivvertrag eine wöchentliche Arbeitsverpflichtung von 38 ½ Stunden. Innerbetrieblich gilt für alle Mitarbeiter einheitlich eine Wochenarbeitszeit von 40 Stunden.
Das KG-eigene Personal erhält diese Mehrarbeit finanziell abgegolten. Die Kontrollabteilung hat aufgezeigt, dass die in diesem Zusammenhang vorgesehenen Zuschläge
im Sinne des EStG steuerbegünstigt abgerechnet werden könnten.
Lt. damaliger Stellungnahme wurde eine Änderung der Abrechnungsmodalitäten
durch die mit der Lohnverrechnung für das KG-eigene Personal beauftragten Personalabteilung der IKB AG angekündigt.
Zur jetzigen Einschau kann berichtet werden, dass dies beginnend mit der Abrechnung für Jänner 2009 realisiert worden ist.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

133

Über Ersuchen gewährt die IIG & Co KG ihren Bediensteten einen unverzinslichen
Gehaltsvorschuss. Die Kontrollabteilung vermisste in diesem Zusammenhang Richtlinien bezüglich der Vergabe und empfahl, die Modalitäten hiefür schriftlich festzulegen
und dem Aufsichtsrat zur Kenntnis zu bringen. Eine Durchsicht der Kassenbelege
zeigte zudem, dass genehmigte Vorschüsse fallweise in bar über die Handkassa zur
Auszahlung gelangten, weshalb zur Minimierung der Kassenmanipulation angeregt
wurde, diese künftig ausnahmslos unbar anzuweisen.

Zl. KA-00287/2010

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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