Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-25032010.pdf

- S.25

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Zl. KA-13174/2009

BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DER
BELEGKONTROLLEN DER STADTGEMEINDE INNSBRUCK
IV. QUARTAL 2009
Der gemeinderätliche Kontrollausschuss hat den ihm zugemittelten
Bericht der Kontrollabteilung über die Prüfung der Belegkontrollen der
Stadtgemeinde Innsbruck, IV. Quartal, vom 23.2.2010, eingehend behandelt und erstattet mit Datum vom 9.3.2010 dem Gemeinderat folgenden Bericht:
Der Bericht der Kontrollabteilung vom 23.2.2010, Zl. KA-13174/2009,
ist allen Klubobleuten zugegangen; zusätzlich wird auf die Möglichkeit
jedes Gemeinderates, den Bericht bei den Akten zum Gemeinderat
oder in der Mag. Abteilung I, Kanzlei für Gemeinderat und Stadtsenat
einzusehen, verwiesen.
1 Vorbemerkungen

Prüfungskompetenz,
Prüfungsinhalt

Von der Kontrollabteilung wird gem. § 74 Abs. 2 des Stadtrechtes der
Landeshauptstadt Innsbruck 1975 jahresdurchgängig Einsicht in die bei
der Stadtbuchhaltung befindlichen Einnahme- bzw. Auszahlungs(allenfalls auch Berichtigungs-) anordnungen samt den dazugehörigen
Belegen genommen. Weiters wirkten Vertreter der Kontrollabteilung an
Haftbrieffreigaben vornehmlich im Baubereich mit. Im Rahmen dieser
Kontrolle wird auf den effizienten Einsatz von öffentlichen Mitteln im
Magistratsbereich nach den Kriterien der Wirtschaftlichkeit, Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit ein verstärktes Augenmerk gelegt.

Anhörungsverfahren

Das gem. § 52 Abs. 2 der MGO festgelegte Anhörungsverfahren ist
durchgeführt worden.
2 Einnahme- und Auszahlungsvorgänge

Auftragsvergabe

Die Prüfung der Rechnung eines Straßenkünstlers („Modern Clown“) im
Zusammenhang mit der Durchführung von 4 Veranstaltungen zum Bewerben eines harmonischen Miteinander zwischen RadfahrerInnen und
FußgängerInnen hat ergeben, dass der Auftrag per SMS durch das Amt
für Tiefbau erteilt wurde.
Da der Kontrollabteilung ein SMS nicht als das geeignete Mittel für eine
Auftragsvergabe zu sein schien, wurde empfohlen, zukünftig derartige
Projekte zumindest per E-Mail in Auftrag zu geben oder mittels Aktenvermerk zu dokumentieren.
In der Stellungnahme dazu erläuterte das Amt für Tiefbau, dass der
betreffende Künstler zum Zeitpunkt der Vereinbarung nicht erreichbar
gewesen sei und daher die Vereinbarung per SMS eine ungewöhnliche
aber zweckmäßige Kommunikationsform gewesen wäre. Die Verrechnung sei über das Konto „Öffentlichkeitsarbeit“ des amtsführenden
Stadtrates erfolgt, der entsprechende Bestellschein wurde vom Anord-

Zl. KA-13174/2009

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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