Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-25032010.pdf
- S.36
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Gemäß aufrechter Wohlmeinung des gemeinderätlichen Kontrollausschusses sollten
nur fristgerecht eingetroffene Stellungnahmen von Dienststellen bei der Berichtsbehandlung Berücksichtigung finden (grundsätzlich gleiche Bedingungen für alle, Ausnahme nur bei sachlicher Rechtfertigung). Die Kontrollabteilung stellt hierzu fest, dass
in diesem Sinne alle Stellungnahmen in den Bericht aufgenommen werden konnten.
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Die Kontrollabteilung weist darauf hin, dass mit der geschilderten Vorgangsweise
auch dem Gebot des § 52 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Magistrates der Landeshauptstadt Innsbruck (MGO) entsprochen wurde, den betroffenen Dienststellen, Einrichtungen und Rechtsträgern Gelegenheit zur Abgabe sachlich begründeter Äußerungen zu geben und diese bei der Abfassung der Prüfberichte zu berücksichtigen.
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Die Empfehlungen in den Berichten der Kontrollabteilung sind wie bei ähnlichen Einrichtungen der öffentlichen Kontrolle (Rechnungshof, Landesrechnungshöfe) nur beratender Natur. In diesem Zusammenhang hat allerdings der GR am 29.5.2002 (anlässlich der Behandlung des Follow up – Berichtes 2000/2001) den Grundsatzbeschluss gefasst, „dass Empfehlungen der Kontrollabteilung, die vom GR im Rahmen
der Behandlung der Berichte zustimmend zur Kenntnis genommen werden, als Beschlüsse des GR umzusetzen sind“. Die Ergebnisse des jeweilig durchgeführten Anhörungsverfahrens (z.B. begründete Einwendungen der geprüften Dienststelle, Anmerkungen der Kontrollabteilung hierzu) sind dabei zu berücksichtigen, da sie als Teil des
Berichtes vom GR in gleicher Weise wie die Empfehlung zur Kenntnis genommen
wurden.
3 Vorangegangene Follow up – Einschau 2008
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Diesem Bericht vorangegangen ist der Bericht über die Follow up – Einschau 2008
vom 10.3.2009, Zl. KA-01203/2009. In diesem Bericht wurde seinerzeit eine Empfehlung der Kontrollabteilung ausgewiesen, welcher nicht entsprochen worden ist. Diesen Umstand nahm der gemeinderätliche Kontrollausschuss in seiner Sitzung vom
17.3.2009 zum Anlass, folgenden Beschlussantrag an den Gemeinderat zu stellen:
„Die Frau Bürgermeisterin wird ersucht, bei jenen Empfehlungen, die mit „wurde nicht entsprochen“ ausgewiesen sind (Follow up – 2008, Textziffer 14) die Gründe der Nichtentsprechung zu erheben. Eine diesbezügliche Stellungnahme möge dem Kontrollausschuss binnen
4 Wochen zugewiesen werden.“
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Der Gemeinderat nahm den vom Kontrollausschuss vorgelegten Bericht über die Follow up – Einschau 2008 in seiner Sitzung vom 26.3.2009 vollinhaltlich zur Kenntnis,
und beschloss einstimmig den o.a. Antrag.
In Bezug auf die betreffende Empfehlung wird auf die Ausführungen in Tz 14 verwiesen.
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Im Rahmen des letztjährigen Follow up - Berichtes ist von der Kontrollabteilung der
Stand zu 96 Empfehlungen abgefragt worden. Nach dem Ergebnis des Anhörungsver-
Zl. KA-00287/2010
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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