Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-25032010.pdf

- S.68

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bei der Aufarbeitung der Aktenrückstände unterstützen könne. Diesbezüglich finde
gerade eine Prüfung der datenschutzrechtlichen Voraussetzungen durch den Datenschutzbeauftragten der Stadt Innsbruck statt, ein Ergebnis hierüber liege aber noch
nicht vor.
Laut Auskunft der MA IV zur Follow up – Einschau 2009 seien nach wie vor keine
konkreten Absichten bezüglich einer Mitwirkung der Gemeinden bei der Vollziehung
des BewG, die sich aufgrund des Pilotprojektes mit der Stadt Graz ergeben hätten,
bekannt. Zudem wurde berichtet, dass lt. Auskunft des Finanzamtes Innsbruck die
Zurechnungsfortschreibungen bis zum Jahr 2009 – nicht zuletzt aufgrund der Unterstützung durch die Stadt Innsbruck – zur Gänze erledigt worden seien. Die noch offenen Bewertungsverfahren beträfen Fälle, bei denen nach Abschluss noch laufender
Baumaßnahmen eine Neubewertung erforderlich sein würde. Die erwähnte Aufarbeitung der Rückstände fände ihren Niederschlag auch in den Grundsteuermehreinnahmen des Jahres 2009.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde aus erwähnten Gründen
nicht entsprochen.

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Im Zuge der Prüfung stellte die Kontrollabteilung fest, dass hinsichtlich der Antragstellung für eine zeitliche Grundsteuerbefreiung das Referat GemeindeabgabenVorschreibung eigene Formulare erarbeitet hatte und den Bürgern via Internet zur
Verfügung stellte. Dieser Antrag war vom Antragsteller im Sinne der Bestimmungen
der TLAO vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Die Offenlegung der für eine
zeitliche Grundsteuerbefreiung ausschlaggebenden Tatbestände war schließlich mit
der Unterschrift des Antragstellers zu bestätigen.
Den Mitarbeitern des Referates Gemeindeabgaben-Vorschreibung dienten die vollständig ausgefüllten Anträge u.a. zur Prüfung der Voraussetzungen des von der
Grundsteuer zu befreienden Grundstücksanteiles. Dabei konstatierte die Kontrollabteilung, dass nicht in jedem Fall ein diesbezüglicher Antrag dem Abgabenakt beigeschlossen war. Hiezu teilte die MA IV mit, dass auf Anregung der Kontrollabteilung die
zuständigen Mitarbeiter angewiesen wurden, in Zukunft darauf Bedacht zu nehmen,
dass die Anträge von den Befreiungswerbern vollständig ausgefüllt eingereicht werden.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

43

Vom Referat Gemeindeabgaben-Vorschreibung wurde im Jahr 2008 anlässlich einer
Zurechnungsfortschreibung festgestellt, dass einem Abgabenschuldner seit zumindest
1983 ein zu niedriger Grundsteuerbetrag vorgeschrieben worden war. Den Aufzeichnungen im PKF war zu entnehmen, dass im Jahr 1983 im Zuge der Erhöhung des
Einheitswertes „in der seinerzeit von der Stadtgemeinde Innsbruck verwendeten
Lochvorlage ein falscher Einheitswert eingegeben worden ist“. Dies hatte zur Folge,
dass das damalige System den Steuermessbetrag falsch berechnet hat, wodurch eine

Zl. KA-00287/2010

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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