Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-25032010.pdf

- S.75

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Die Kontrollabteilung hat in diesem Zusammenhang festgestellt, dass die Höhe der
den Vertriebspartnern gewährten Provisionen zwar durch einen Beschluss des StS
(vom 16.7.2008) gedeckt, die näheren Modalitäten hiefür zwischen den Parteien bis
dato vertragsmäßig aber nicht festgelegt worden sind. Die Kontrollabteilung empfahl
aus prinzipiellen Gründen, die aus den gegenständlichen Kooperationen gegenseitig
entspringenden Rechte und Pflichten schriftlich zu dokumentieren.
Das Amt für Rechnungswesen sicherte in der Stellungnahme zu, die Empfehlung der
Kontrollabteilung umzusetzen.
Als Nachweis der Erledigung wurden der Kontrollabteilung im Zuge der aktuellen Follow up – Einschau Kopien der monierten Vereinbarungen übermittelt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

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Zur Unterstützung bei der Einleitung oder Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren hat die Stadtgemeinde Innsbruck über Beschluss des Stadtsenates vom
17.12.1997 mit einem Überwachungsunternehmen (kurz Firma genannt) am 9.1.1998
einen Vertrag hinsichtlich der Dienstleistung „Parkraumbewirtschaftung“ abgeschlossen.
Im Hinblick auf die Schulung der Aufsichtsorgane hatte die Firma dafür zu sorgen,
dass die Mitarbeiter die zur Ausübung ihres Amtes erforderlichen Kenntnisse besitzen.
Dazu waren von der Firma auf deren Kosten Ausbildungslehrgänge im Rahmen des
innerbetrieblichen Ausbildungswesens abzuhalten. Schließlich war die Teilnahme an
diesen Ausbildungslehrgängen durch Vorlage einer schriftlichen Bestätigung nachzuweisen. Aufgrund der fehlenden diesbezüglichen Aufzeichnungen hat die Kontrollabteilung empfohlen, sich die Teilnahme der Aufsichtsorgane an den erforderlichen
Ausbildungslehrgängen vertragskonform bestätigen zu lassen und den entsprechenden Nachweis dem jeweiligen Personalakt beizugeben.
Im Zuge des seinerzeitigen Anhörungsverfahrens wurde der Kontrollabteilung mitgeteilt, dass die Überwachungsfirma angehalten worden sei, die entsprechenden Ausbildungsnachweise gemäß den vertraglichen Bestimmungen vorzulegen.
Im Rahmen der Follow up – Einschau 2009 wurden der Kontrollabteilung mehrere
Ausbildungsnachweise zugeleitet, womit die Überwachungsfirma ihrer Verpflichtung
nachgekommen ist.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

Zl. KA-00287/2010

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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