Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-25032010.pdf
- S.77
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Teiles des Entgeltes für die vertragliche Leistungserbringung der Firma nicht vertretbar sei. Vielmehr sollte der erfolgsorientierte 15 %ige Anteil des vereinbarten Entgeltes als Fixbetrag angeboten werden.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
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Die Auftraggeberin hatte zum jeweiligen Jahresende eine Jahresabrechnung zu erstellen. Der sich daraus gegenüber den geleisteten Akontozahlungen ergebende Differenzbetrag (Überschuss oder Fehlbetrag) war der Firma bis zum 31.1. des Folgejahres zu erstatten. Bei der Prüfung der Jahresabrechnungen 2006 bis 2008 stellte die
Kontrollabteilung fest, dass dem Überwachungsunternehmen für das Wirtschaftsjahr
2006 ein Betrag in Höhe von € 4,0 Tsd. zuviel ausbezahlt worden war. Aus diesem
Grund wurde empfohlen, um eine Nachverrechnung bzw. Rückforderung des von der
Stadtgemeinde Innsbruck zu viel bezahlten Entgeltes bemüht zu sein.
Im Zuge der Follow up – Einschau 2009 wurde der Kontrollabteilung die im Mai 2009
vorgenommene Korrekturbuchung in Höhe von € 4.023,30 nachweislich zur Kenntnis
gebracht.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Vom Referat „Kurzparkzonenstrafen“ sind sämtliche fristgerecht bezahlten Organstrafverfügungen in einer Aufstellung monatlich im Nachhinein erfasst worden. Die
Auflistung beinhaltete die Anzahl der Organmandate sowie den sich daraus ergebende Gesamtbetrag der vereinnahmten Organmandate pro Tag. Dieser Betrag bildete
wiederum die Bemessungsgrundlage für den der Firma zustehenden 15 %-Anteil gemäß Überwachungsvertrag.
Bei der Prüfung der mtl. im Nachhinein erstellten Aufstellungen der Jahre 2006 bis
2008 eruierte die Kontrollabteilung, dass die mtl. Summe der bezahlten Organstrafverfügungen nicht der mtl. vom Referat „Kurzparkzonenstrafen“ bekannt gegebenen
Anzahl der Organmandate entsprochen hat. Da die vom Referat ausgewiesenen mtl.
Beträge durchgehend höher waren als das Produkt ´Organmandate x Strafgeld´, ergaben sich für die Stadtgemeinde Innsbruck für den genannten Zeitraum ausschließlich Mehreinnahmen. Diese Mehrerträge erhöhten wiederum die Bemessungsgrundlage für die Berechnung des gem. Überwachungsvertrages vereinbarten 15 %igen Anteiles an den fristgerecht bezahlten Organstrafverfügungen. Laut Auskunft des Referenten für Kurzparkzonenstrafen handelte es sich hierbei um Abweichungen (meist
Überzahlungen), die von diversen Abgabenschuldnern geleistet worden sind. Ob es
sich hierbei ausschließlich um KPZ-Abgaben gehandelt hat, könne gegenüber der
Kontrollabteilung nicht näher ausgeführt werden. Die Kontrollabteilung hat daher angeregt, eine Klärung der Ursachen im Zusammenhang mit den betraglichen Differenzen herbeizuführen.
Zl. KA-00287/2010
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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