Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-25032010.pdf

- S.80

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6.4 Bericht über Stützmauerbauten im Stadtgebiet
von Innsbruck 2006 – 2008 (Quervergleich)
61

Die Kontrollabteilung führte Mitte des Jahres 2009 eine Prüfung von Stützmauerbauten im Stadtgebiet von Innsbruck der Jahre 2006 bis 2008 in Form eines Quervergleichs durch. Von den in diesem Zeitraum realisierten Stützmauern wurden stichprobenartig 3 Bauvorhaben einer Einschau unterzogen. Es handelte sich dabei um die Errichtung einer talseitigen Stützmauer im Speckweg, einer Stützmauer in der Schießstandgasse sowie einer Ausweiche (Steinschlichtung) in der Josef-Schraffl-Straße.

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Die Beauftragung der Tiefbauarbeiten erfolgte in allen drei Fällen gem. der „Rahmenvereinbarung für Bauarbeiten im Bereich von öffentlichen Verkehrsflächen und Stützmauern im Gemeindegebiet von Innsbruck“. Die Rahmenvereinbarung wurde Ende
Oktober 2006 mittels offenem Vergabeverfahren an den Billigstbieter vergeben, die
Laufzeit betrug ein Jahr. Seitens der Baufirma wurde nach Ablauf des Jahres angeboten, die Vereinbarung bei gleichen Preisen um ein Jahr zu verlängern. Dieses Angebot
wurde vom Amt für Tiefbau als sinnvoll angesehen und Ende Jänner 2008 die Verlängerung im Stadtsenat beschlossen.
Neben den in der Ausschreibung genannten LV-Positionen wurden seitens der Baufirma auch „Zusatzpositionen“ angeboten, welche überwiegend bei der Errichtung von
Stützmauern auftraten. Bei der Rechnungslegung wurden die als Zusatzleistungen
angebotenen Leistungen mit einem Aufschlag abgerechnet, welcher als Ausgleich für
eine nicht eingerechnete Baustelleneinrichtung verstanden wurde.
Solche Zusatzpositionen wären aus Sicht der Kontrollabteilung ins LV der Ausschreibung aufzunehmen, insbesondere da die unter „Zusatzarbeiten“ abgerechneten Positionen einen teils großen Anteil der Rechungssummen ausmachten. Demgemäß wurde empfohlen, die öfters unter „Zusatzleistungen“ abgerechneten Positionen in geeigneter Menge in die Ausschreibungsunterlagen einer neuen Rahmenvereinbarung
einfließen zu lassen. Vertiefend wurde von Seiten der Kontrollabteilung eine mengenmäßige Erhebung der LV-Positionen durchgeführt. Anhand der Schlussrechnungen
von über 30 Bauvorhaben der Jahre 07/08 wurden die tatsächlich angefallenen Massen der LV-Positionen (samt Zusatzpositionen) pro Jahr erfasst und die Auflistung an
das Amt für Tiefbau übermittelt. Die so erhaltenen LV-Massen sollten die Grundlage
der neuen Jahresvereinbarung darstellen.
In der Berichtsstellungnahme des Amtes für Tiefbau wurde ausgeführt, dass die unter
Zusatzleistungen abgerechneten Leistungen als eigene Positionen in die Neuausschreibung der nächsten Rahmenvereinbarung aufgenommen würden.
Im Zuge der jetzigen Follow up – Einschau wurde mitgeteilt, dass die Positionen der
Zusatzleistungen in die Ausschreibungsunterlagen der Rahmenvereinbarung
2010/2011 aufgenommen worden sind.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

Zl. KA-00287/2010

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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