Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-25032010.pdf

- S.94

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Abrechnungskreise „Rathaus Alt“ und „Rathaus Neu“ überflüssig geworden ist, zumal
damit die Jahresabrechnungen 2007 nicht die tatsächlichen Betriebskosten der einzelnen Gebäudeteile widerspiegeln und somit betragsmäßig keine fundierte Aussagekraft besitzen.
In diesem Zusammenhang wurde die Empfehlung ausgesprochen, zu prüfen, ob künftig eine Zweiteilung der Jahresabrechnungen beibehalten oder nur mehr eine jährliche Betriebs- und Heizkostenabrechnung für den gesamten Rathauskomplex erstellt
werden sollte. Nach damaliger Meinung der Kontrollabteilung könnte durch die Ausfertigung von nur mehr einer Abrechnung eine Fehlerquelle minimiert bzw. beseitigt
und die gesamte Abwicklung insofern auch erleichtert werden, als die bisherige, in
der Vergangenheit nicht immer konsequent realisierte und mit Fehlern behaftete
Trennung in „Rathaus Alt“ und „Rathaus Neu“ wegfallen würde. Dies würde aus kostenrechnerischer Sicht der Stadt Innsbruck jedoch voraussetzen, dass die Ermittlung
nur eines diesbezüglichen Kostensatzes für den gesamten Gebäudekomplex als ausreichend angesehen wird. Sollte jedoch in der städt. Kostenrechnung die Abbildung
von separaten – nach Gebäudeteilen differenzierten – Kostensätzen gewünscht sein,
wäre die zum Prüfungszeitpunkt in der IISG praktizierte Aufteilung weiterhin aufrecht
zu erhalten, dies allerdings bei korrekter Verbuchung und allfällig erforderlicher exakter Aufteilung.
Die IISG erwiderte im Anhörungsverfahren dazu, dass sich in der Praxis herausgestellt habe, dass eine detaillierte Kostentrennung nur schwer bzw. teilweise überhaupt nicht möglich sei. Voraussetzung hierfür wäre eine genaue Rechnungsanweisung seitens der Technik bzw. des Objektmanagements bzw. die Festlegung von einzelnen Aufteilungsschlüsseln für Sammelrechnungen. Dahingehende interne Überlegungen hätten keinen wirklichen Erfolg gebracht, weshalb die IISG mitteilte, dass ab
dem Jahr 2009 nur noch eine Verrechnungseinheit geführt werde.
Die MA IV – Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft teilte in ihrer seinerzeitigen
Stellungnahme jedoch mit, dass in einem Gespräch mit der Geschäftsführung der
Innsbrucker Immobilien Gesellschaften die Zweiteilung der Abrechnung aus der Sicht
der Stadtverwaltung empfohlen worden wäre. Es sei jedoch sicherzustellen, dass die
Zuordnung der Kostenbestandteile sachgerecht erfolgt und auch die entsprechenden
Umlageschlüssel festgelegt werden.
In ihren Anmerkungen wies die Kontrollabteilung darauf hin, dass bezüglich der weiteren Aufrechterhaltung der Zweiteilung der Jahresabrechnung offenbar wiederum
Unstimmigkeiten zwischen IISG und MA IV – Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft herrschten.
Im Zuge der Follow up – Einschau informierte die IISG nunmehr darüber, dass aufbauend auf der zwischen IISG und MA I – Amt für Information und Organisation abgestimmten Nutzflächenzusammenstellung rückwirkend mit 1.1.2009 zwei Verrechnungseinheiten gebildet werden würden. Eine Verrechnungseinheit wäre – wie bereits
zuvor praktiziert – das „Rathaus Alt“ (Maria-Theresien-Straße 18 und Fallmerayerstraße 1). Die zweite Verrechnungseinheit umfasse das „Rathaus Neu“ (Neubau inkl.
Campanile). Allfällige Sammelrechnungen würden künftig nach den mit der MA I –
Amt für Information und Organisation koordinierten Nutzflächen aufgeteilt.

Zl. KA-00287/2010

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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