Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-25042013.pdf
- S.15
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ten Semestertickets für Studenten im Stadtverkehr abgewickelt worden ist. Weitere
25 % des Abtarifierungsverlustes wurden von der IVB aus MÖSt-Mitteln des Landes
Tirol und die verbleibenden 50 % vom Bund finanziert. Zur buchhalterischen Abwicklung der Auszahlungen durch die MA IV bemängelte die Kontrollabteilung, dass eine
periodenreine Erfassung der Auszahlungen nicht erfolgt ist. So wurde die
Vp. 1/875000-755110 im Haushaltsjahr 2009 bei einem budgetierten Betrag von
€ 80.000,00 mit insgesamt 3 Teilbeträgen im Ge
samtausmaß von € 79.683,93
€
(€ 6.461,82, €31.222,11 und 42.000,00)
bebucht. Der erste Betrag betraf eine
Restsumme des Wintersemesters 2008/2009. Für das Sommersemester 2009 wurde
von der IVB ein Betrag in Höhe von € 31.222,11 verrechnet. Für das Wintersemester
2009/2010 ist ein Gesamtbetrag in Höhe von € 44.076,51 angefallen, welcher aus
budgetären Gründen auf die Haushaltsjahre 2009 (€ 42.000,00) und 2010
(€ 2.076,51) aufgeteilt worden ist. Die Kontrollabteilung hielt fest, dass es durch diese
buchungstechnische Vorgangsweise zu einer zeitlichen Vermischung der geleisteten
Zahlungen gekommen und somit eine periodenreine Erfassung von Auszahlungen
nicht sichergestellt ist. Zur Erhöhung der Transparenz und Aussagekraft im Voranschlag und in der Jahresrechnung der Stadt Innsbruck empfahl die Kontrollabteilung,
künftig eine periodenreine Erfassung zu gewährleisten. Im damaligen Anhörungsverfahren und in der vergangenen Follow up – Einschau 2010 avisierte die MA IV,
dass – im Sinne der Empfehlung der Kontrollabteilung – eine periodenreine Erfassung bzw. Abrechnung zur Erhöhung der Transparenz ab dem Rechnungsabschluss
2011 möglich sein bzw. vorgenommen werden wird.
Im Rahmen der letztjährigen Follow up – Einschau 2011 informierte die MA IV – Amt
für Finanzverwaltung und Wirtschaft darüber, dass die halbjährlich stattfindende Abrechnung der Studentensemester-tickets mit der Stadt Innsbruck auf eine Basissubvention mit Indexanpassung umgestellt worden wäre. Dies sei bei der Erstellung des
Doppelbudgets für die Haushaltsjahre 2011 und 2012 noch nicht bekannt gewesen.
Daher wurde angekündigt, dass eine periodenreine Erfassung mit dem Voranschlag
des Jahres 2013 durchgeführt werden wird. Ergänzend merkt die Kontrollabteilung
dazu an, dass die Studentensemesterkarte ab dem Wintersemester 2010/2011 umgestaltet worden ist, indem es im Wesentlichen zu einer Ausweitung des Bezieherkreises und zu einer Änderung des Ermäßigungsausmaßes gekommen ist. Der von
der öffentlichen Hand finanzierte Zuschuss beläuft sich nunmehr auf insgesamt ca.
30 % (vorher ca. 40 %) des rechnerischen Tarifes. Die Finanzierung dieses Zuschusses erfolgt weiterhin durch Beiträge des Bundes, der Stadt Innsbruck und der IVB.
Die Kontrollabteilung recherchierte, dass sich die Beiträge des Bundes und der Stadt
Innsbruck nach der Summe der zuletzt verrechneten Zuschüsse für Studentensemesterkarten für das Wintersemester 2009/2010 und das Sommersemester 2010 richten.
Diese Jahrespauschalbeträge sind nach Maßgabe jenes Prozentsatzes wertgesichert, der sich aus der Anpassung des Tarifes der Monatskarte für den Stadtverkehr
Innsbruck ergibt. Gemäß einer telefonischen Rücksprache mit dem zuständigen
Sachbearbeiter der MA IV sei durch die nunmehrige Finanzierungsmodalität (wertangepasste Basissubvention) eine bessere Abschätzbarkeit der Beitragsleistung der
Stadt Innsbruck gegeben. Primär aus diesem Grund wurde angekündigt, durch eine
angemessene Budgetierung für das Haushaltsjahr 2013 die seinerzeitige Empfehlung
der Kontrollabteilung nach einer periodenreinen Erfassung der im Zusammenhang
mit der Studentensemesterkarte anfallenden Kosten zu berücksichtigen.
Zl. KA-00379/2013
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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